Eine der höchsten grundgesetzlich verbrieften Grundfreiheiten ist bekanntlich die Pressefreiheit. Trotz ihrer Verzerrung durch einen linksgrün dominierten (aber von der Allgemeinheit zwangsfinanzierten) öffentlichen Rundfunk hatten die Bürger zumindest immer die Möglichkeit, weniger regierungstreue Medien zu beziehen.
Dazu gehört neben vielen anderen Organen auch das „Compact“-Magazin. Auf AfD-Linie liegt dieses zwar nicht immer, beispielsweise in der Wirtschafts- und Außenpolitik.
Jedenfalls käme die AfD niemals auf die Idee, „Compact“, ein Mainstream-Medium oder irgendein anderes Presseorgan verbieten zu wollen. Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hingegen schon. Das von ihr ausgesprochene „Compact“-Verbot wurde aber bekanntlich gerichtlich im Eilverfahren außer Kraft gesetzt.
Nun wird bekannt: Ihr Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) denkt offenbar nicht daran, das Verbot aufzugeben. Stattdessen wird am Einspruch gegen den Gerichtsentscheid und damit am Hauptsacheverfahren festgehalten.
Abgesehen davon, dass diese Vorgehensweise viel Steuergeld (bei geringen Erfolgsaussichten) kostet – sie offenbart auch ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat und dessen Grundfreiheiten. Einen Weg ohne diese Presseverbotspolitik gibt es dementsprechend nur mit der AfD.