Mehr Schein als Sein – Anteil von Astrazeneca sinkt auf unter 5 Prozent

Mehr Schein als Sein – Anteil von Astrazeneca sinkt auf unter 5 Prozent

Keiner Lust auf Risiko und Abenteuer? Der Anteil von Astrazeneca an den Corona-Erstimpfungen in Deutschland sinkt immer weiter. Am Mittwoch wurde das Präparat nur noch bei knapp unter fünf Prozent der Erstimpfungen verwendet, wie Daten des Gesundheitsministeriums vom Donnerstag zeigen.
Der Anteil von Biontech kletterte unterdessen auf 91 Prozent, der Anteil von Moderna liegt bei vier Prozent.
Der Wirkstoff von Johnson & Johnson wurde am Mittwoch nur bei bundesweit 560 Impfungen verwendet, das macht einen Anteil von 0,05 Prozent. Noch Ende März wurde Astrazeneca an manchen Tagen bei über der Hälfte aller Erstimpfungen verwendet. Der dramatische Absturz von Astrazeneca ist vor allem deswegen bemerkenswert, weil der Impfstoff in mehreren Bundesländern mittlerweile für alle Impfwilligen freigegeben ist – ohne Priorisierung und teils auch ohne lange Wartezeiten. Man darf gespannt sein, wieviel Impfdosen nun nötig sind, um einen wirksamen Schutz zu erzielen.
40 Abgeordnete in Masken-Geschäfte verwickelt: Politik muss wieder transparent und seriös werden

40 Abgeordnete in Masken-Geschäfte verwickelt: Politik muss wieder transparent und seriös werden

Transparenz und Glaubwürdigkeit sieht anders aus: Erst jetzt veröffentlicht Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) eine Liste mit sage und schreibe 40 Abgeordneten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken oder sonstiger Schutzausrüstung das Ministerium kontaktiert hatten.
Einige Abgeordnete hatten der Nennung ihres Namens in der Öffentlichkeit widersprochen – doch was haben sie dann zu verbergen? Dieser politische Stil ist jedenfalls eine Zumutung für die Bürger. An „Einzelfälle“ glaubt wohl niemand mehr.
Corona-Imperium schlägt zurück: Hausdurchsuchung beim Weimarer Masken-Urteil-Richter

Corona-Imperium schlägt zurück: Hausdurchsuchung beim Weimarer Masken-Urteil-Richter

Laut Rechtsanwalt Reiner Fuellmich hat es am Montagmorgen eine Razzia beim Richter des Weimarer Masken-Urteils, Christian Dettmar, gegeben. Durchsuchung von Wohnung, Auto und Büro, Handy beschlagnahmt. Soll hier ein Richter eingeschüchtert werden?
Der Weimarer Richter Christian Dettmar hatte in einem konkreten Fall die Pflicht zum Maskentragen und zu Schnelltests in Schulen für rechtswidrig erklärt.
Nach Angaben seines Anwalts durchsuchten Ermittler am Montagmorgen sowohl das Büro des Familienrichters als auch sein Auto und sein Haus. Sein Handy wurde beschlagnahmt. Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts auf Rechtsbeugung ermittelt. Es bestehe ein Vermutung, dass sich der Richter einer Beugung des Rechts schuldig gemacht habe, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt am Montag mitteilte.
In den Mainstreammedien wie der Bild-Zeitung wird über die Ermittlungen berichtet, nicht jedoch über die Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Aktion.
Neben Anwalt Reiner Fuellmich veröffentlicht auch Punkt.Preradovic, sowie Boris Reitschuster Infos über die Razzia.
Auf Anregung einer Mutter hatte Richter Christian Dettmar in einem Kindswohlverfahren gem. § 1666 BGB zu Az.: 9 F 148/21 entschieden, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten sei, den Schülern vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hatte er geurteilt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten sei.
„Die Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar, dessen Unabhängigkeit Art. 97 I GG garantiert – “Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen” – erfolgte offenbar aus politischen Gründen“. Richter Dettmar wird laut dem Magazin vom Hamburger Strafverteidiger Dr. h.c. jur. Gerhard Strate vertreten.
Gute Nachrichten: März-Todesfälle um 11 Prozent NIEDRIGER als in den Vorjahren

Gute Nachrichten: März-Todesfälle um 11 Prozent NIEDRIGER als in den Vorjahren

Todesfall-Statistik weist nach unten (Symbolbild): Trotz Corona starben im März 2021 deutlich weniger Menschen als im Durchschnitt der Vorjahre
Kein vermeintlicher „Verschwörungstheoretiker“, sondern das Statistische Bundesamt informiert in einer Pressemitteilung über brisante Zahlen: Die Sterbefallzahlen in Deutschland im März 2021 sind gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre (2017 bis 2020) um 11 Prozent gesunken! Und dies trotz der Tatsache, dass zahlreiche Medien und Politiker schon wieder eine Überlastung der Intensivstationen an die Wand malen.
Die Abnahme dieser Sterbefallzahlen erklärt sich das Statistische Bundesamt übrigens mit einer „äußerst milden Grippewelle“. Jenseits von Corona hätte sich die Aktivität „anderer Atemwegserkrankungen“ in der abgelaufenen Wintersaison „auf einem vorher nie erreichten, niedrigen Niveau“ abgespielt. So sieht es jedenfalls das Robert-Koch-Institut. Nur ein merkwürdiger Zufall? Klar ist jedenfalls: Wenn insgesamt die Sterbezahlen um 11 Prozent sinken, dann ist die apokalyptische Panikmache der Bundesregierung vollkommen unangebracht!
Demokratie ade – Infektionsschutzgesetz

Demokratie ade – Infektionsschutzgesetz

Selbst schwerste öffentliche Bedenken von Staatsrechtlern, Verfassungsjuristen und dem ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes haben die Merkel-Regierung von ihrem totalitären Plan nicht abgehalten. Im Schnelldurchgang, trotz der Schwere der Konsequenzen und einer Demokratie unwürdig, hat das Bundeskabinett dem Merkel-Papier zugestimmt. Deutschlands Bevölkerung ist nun einer staatlichen Willkür und Repression ausgesetzt, die man ansonsten nur aus tyrannischen Regimen wie der kommunistischen Diktatur in China kennt.
Der Beschluss im Deutschen Bundestag beschert uns einen weiteren schwarzen Tag für das Grundgesetz! Das sogenannte vierte Bevölkerungsschutzgesetz (Drucksache 19/28444), das auch als „Infektionsschutzgesetz“ bezeichnet wird, wurde von den Regierungsparteien verabschiedet. Das Machwerk bedeutet nicht nur eine Verstetigung der Politik der Grundrechts-Einschränkungen, sondern es hebelt auch den Föderalismus aus und gibt dem Bund extrem beunruhigende Befugnisse. Paragraf 28b Absatz 6 regelt, dass die Bundesregierung „zusätzliche Gebote und Verbote“ erlassen kann, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 überschreitet.
Diese Regelung wurde getroffen, um im Falle des Auftretens einer vermeintlich besonders tödlichen Virus-Variante „nicht wieder auf das Format der Ministerpräsidentenkonferenz angewiesen zu sein“, wie die Tageszeitung „Die Welt“ mit Bezug auf Äußerungen des CDU-Abgeordneten Jan-Marco Luczak zynisch formuliert. Das heißt im Klartext: Die Bundesländer werden entmachtet, Merkel soll noch autoritärer durchregieren können. Natürlich wird zur Beschwichtigung sofort angeführt, dass Bundestag und Parlament zustimmen müssen, um solche Sonderbefugnisse zu ermöglichen – doch was bedeutet das schon noch in der Zeit der Merkel-Ära, in der Abgeordnete notfalls mit Mobbing, Einschüchterung und der Androhung eines Mandatsverlusts auf Linie gebracht werden? Die AfD wird es immer wieder sagen: Unser Rechtsstaat und unsere demokratischen Grundrechte dürfen auch in Corona-Zeiten niemals ausgehebelt werden!