Ich wünsche Ihnen von Herzen eine besinnliche Weihnachtszeit!

Ich wünsche Ihnen von Herzen eine besinnliche Weihnachtszeit!

Ich hoffe, dass Sie sich an den Weihnachtstagen ganz Ihrer Familie widmen können und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Start ins neue Jahr! Daher: Genießen Sie die Festtage und verbringen Sie harmonische und erholsame Tage im Kreis Ihrer Lieben. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit Ihnen im neuen Jahr die nächsten Herausforderungen zu meistern!
Ihr, Bernd Gögel
Karlsruhe weist Eilanträge der Sender ab – Keine Erhöhung der GEZ-Steuer

Karlsruhe weist Eilanträge der Sender ab – Keine Erhöhung der GEZ-Steuer

Die Enttäuschung bei den Öffentlich Rechtlichen muss maßlos gewesen sein, ebenso die Wut der Sender über die Verhinderung der Erhöhung der GEZ-Zwangsbeiträge durch Sachsen-Anhalt. Die von den Bürgern finanzierten Journalisten, die ihre Zuschauer Anfang 2020 erst mit der Umweltsau beglückten und das Jahr geschmacklos mit dem Lied „Meine Oma 2.0“ abschlossen, haben still und heimlich in Karlsruhe geklagt – und verloren.
Das Bundesverfassungsgericht schmetterte die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Die Öffentlich Rechtlichen Sender waren nicht in der Lage, Belege zu liefern, dass ein späteres Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrags zu „irreversibelen schweren Nachteilen führe“. Somit begründeten die Richter am Dienstagabend ihre Entscheidung in Karlsruhe.
Die Sender hatten darauf gepocht, dass es doch „nur um 86 Cent“ Erhöhung ginge, doch konnte dem Gericht nicht glaubhaft belegt werden, dass die Sender durch die spätere Erhöhung der GEZ-Gebühr Schäden davon tragen.
Die GEZ-Zwangssteuer bleibt damit vorerst auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro (AZ: 1 BvR 2756/20 u.a.).
Für das ZDF ist die Sache trotz Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht noch nicht beendet. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut (65) sagte: „Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab.“
Sowohl ARD und ZDF als auch Deutschlandradio haben übrigens neben den Eilanträgen auch reguläre Verfassungsbeschwerden eingereicht. Diese werden jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht kurzfristig entschieden.
Die Kosten für die Eilanträge und Anwälte der Sender werden vermutlich von der GEZ-Zwangsabgabe finanziert. Zwangsgebühren sofort abschaffen!
Weitere 500 Milliarden Euro – EZB gefährdet unser aller Zukunft

Weitere 500 Milliarden Euro – EZB gefährdet unser aller Zukunft

Wohin eine unfassbare Geldflut führen kann, welche die Europäische Zentralbank aktuell über uns ausgießt, lehrt uns die Geschichte. Inflation – die Entwertung der Währungen – führte zu katastrophalen gesellschaftlichen Zerwürfnissen, Armut und Leid. Aktuell wurde die Praxis der Anleihekäufe um weitere 500 Milliarden Euro auf unfassbare 1,85 Billionen Euro erweitert! Dabei geht es vor allem um Notkaufprogramme für Staatsanleihen und Wertpapiere.
Dass bereits jetzt eine Flucht aus der Währung in feste Werte und einen völlig aufgeblähten Aktienmarkt erfolgt, ist klar erkennbar. Diese Politik setzt unsere Stabilität ein weiteres Mal auf Spiel! Nicht mit uns! AfD wählen!
Trotz Corona – SPD pocht auf Familiennachzug

Trotz Corona – SPD pocht auf Familiennachzug

Auch, wenn hier sämtliche Räder still stehen und die Einheimischen zu Hause festgenagelt werden – eins läuft in Deutschland immer wie geschmiert: Die Einwanderung! Dafür sorgt dann schon immer wieder die SPD:
Die Migrationspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion wollen die Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte mittelfristig aufheben. „Die gesetzliche Beschränkung auf 1.000 pro Monat wollen wir abschaffen“, heißt es in einem Positionspapier mit dem Titel „Gesamtkonzept Migration“, das die Arbeitsgruppe Migration und Integration erarbeitet hat und über das die „Welt“ (Mittwochausgabe) berichtet. Bei den subsidiär Schutzberechtigten handelt es sich um Personen, die keinen Flüchtlingsschutz für Verfolgte genießen – aber denen wegen Bürgerkrieg oder anderen Gefahren im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Der Familiennachzug für diese Gruppe ist derzeit auf rund 1.000 Personen pro Monat begrenzt. „Geflüchtete sollen wie andere Menschen auch mit ihren Familien zusammenleben können“, heißt es in dem 20-seitigen Papier der SPD-Fachpolitiker. „Wir wollen das Grundrecht auf Einheit der Familie wahren und allen Schutzberechtigten das Zusammenleben mit ihrem Ehepartner und ihren Kindern ermöglichen.“