Umfrage-Hammer: AfD in Brandenburg erstmals stärkste Kraft

Umfrage-Hammer: AfD in Brandenburg erstmals stärkste Kraft

Nicht einmal mehr drei Monate, dann wählt das rot-rot regierte Brandenburg. Erstmals ist die AfD die stärkste Kraft und lässt CDU und SPD hinter sich.

In der am Dienstag veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest Dimap für den Rundfunk Berlin-Brandenburg kommt die AfD auf 21 Prozent. Für die in Brandenburg aktuell regierende SPD bleiben nur noch nur noch 18 Prozent übrig. Die CDU bekommt, wie die Grünen, von 17 Prozent der Wähler die Stimmen. Die Linkspartei kommt in der Befragung auf 14 Prozent.Der FDP würde mit fünf Prozent der Einzug in den Landtag gerade noch so gelingen. Für die repräsentative Erhebung wurden vom 3. bis zum 6. Juni 1000 Wahlberechtigte in Brandenburg befragt, berichtet der Focus.

In Umfragen hat das rot-rote Bündnis in Brandenburg seit Monaten keine Mehrheit mehr. Mit der Regierungsarbeit zeigten sich 48 Prozent der Befragten zufrieden, 49 Prozent drückten ihre Unzufriedenheit aus.

#TRAUDICHDEUTSCHLAND
#ZeitfürdieAfD

https://m.focus.de/…/umfrage-afd-in-brandenburg-erstmals-st…

Zahl der Asylanträge in Europa gestiegen – Schluss mit der illegalen Einwanderung

Zahl der Asylanträge in Europa gestiegen – Schluss mit der illegalen Einwanderung

Die Zahl der in die EU eingereisten Asylbewerber ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Zwischen Januar und Ende April dieses Jahres stellten 206.500 Personen einen Erstantrag, wie die EU-Asylbehörde EASO mitteilte. 2018 waren es im selben Zeitraum 179.000 Anträge.

Mehr Asylbewerber aus Afghanistan

Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe meldeten, stiegen die Asylgesuche aus Venezuela im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 121 Prozent auf 14.257, die aus Kolumbien gar um 156 Prozent auf 8.097 an.

Aber auch Asylbewerber aus Afghanistan kommen weiterhin in großer Anzahl. 14.042 Erstanträge stellen einen Zuwachs um 36 Prozent dar. Leicht rückläufig sind dagegen Asylgesuche aus Syrien. 20.392 Anträge machten ein Minus von acht Prozent aus. 2018 war die Gesamtzahl aller Neuankünfte noch um elf Prozent zurückgegangen. Die aktuellen Zahlen sind demgegenüber ein Anstieg um 15 Prozent.

Wie viel Zuwanderung kann ein Land ertragen? Es muss endlich Schluss sein, mit der illegalen Einwanderung!

#ZeitfürdieAfD

https://www.tagesschau.de/au…/eu-asylbewerberzahlen-101.html

https://jungefreiheit.de/…/zahl-der-asylantraege-in-europa…/

 

Volksbegehren: Gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger – Für ein Beitragsfreiheitsgesetz zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

Am 06. Juni 2019 fand im Bürger- und Medienzentrum des Landtags von Baden-Württemberg, eine Pressekonferenz zu dem von Stefan Räpple MdL initiierten Entwurf, eines Beitragsfreiheitsgesetzes zur Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags statt.

Ziel des „Volksbegehren gegen die Zwangsfinanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch freie Bürger“ ist, durch eine Volksabstimmung/ Referendum über den Gesetzentwurf des Beitragsfreiheitsgesetzes (BFG), die Kündigung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags durch die baden-württembergische Landesregierung zu erwirken.

Die Mündigkeit der Bürger, Vertragsfreiheit und das Neutralitätsgebot der Berichterstattung motivieren die Initiative zum Volksbegehren

Einleitend beleuchtete der Initiator des Volksbegehrens, Stefan Räpple AfD, kritisch das Zustandekommen der heutigen Rundfunkstaatsverträge: „Es sei nicht hinzunehmen, dass Ministerpräsident Kretschmann im Namen von 11 Millionen Bürgern Baden-Württembergs, ohne jegliche Entscheidungsteilhabe derselben, die sieben Rundfunkstaatsverträge schließe.“ Räpple weiter: „In Baden-Württemberg herrscht Vertragsfreiheit: Jeder Bürger soll selbst entscheiden können, für welche Medien er Geld ausgibt.“

Emil Sänze MdL, unterstrich im Namen der Fraktion die Bedeutung des Gesetzentwurfs, für die Freiheitsrechte der Bürger: „Das heutige Gebührenwesen gehe im Grunde auf einen Staatsrundfunk der 1930er Jahre zurück und sei in der BRD niemals demokratisch diskutiert, geschweige denn den Bürgern zur Abstimmung gestellt worden. Dass das Neutralitätsgebot der Berichterstattung im Kontext eines falsch verstandenen medialen Erziehungsauftrags längst eklatant verletzt werde, komme erschwerend hinzu: Das Gebührenwesen trage steuerlichen Charakter und werde häufig als Zwangsgebühr verstanden. Jede Organisation sei nun einmal unersättlich – deshalb sollen die Bürger eine Möglichkeit zur Abstimmung wie in der Schweiz haben, um den automatischen Zufluss an Geldern an die Anstalten zu unterbinden.“

Bernd Gögel – AfD-Landesvorsitzender Baden-Württemberg: „Räpple habe mit seinem Antrag, dem der Landesparteitag einstimmig gefolgt war, einen Grundpfeiler der Parteiprogrammatik aufgerufen. Der Landesvorstand folge gerne, denn das Generalthema Zwangsfinanzierung widerspreche der demokratischen Grundauffassung der Partei.“

Die Kündigung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags habe man für Ende 2022 vorgesehen – für die staatlichen Informationsprogramme sei ein steuerfinanziertes Modell analog der heutigen Deutschen Welle zweckmäßig. Die öffentlich-rechtlichen Unterhaltungsprogramme jedoch sollten als Bezahlangebote mit den kommerziellen Angeboten konkurrieren und ihre Qualität am Markt beweisen. Dies zwinge die Sender zu einer Evaluation der tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger.

Sänze verdeutlichte die Notwendigkeit ideologiefreier Information: „Für den Erziehungsauftrag gäbe es Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, aber nicht den Tatort, der wider besseres Wissen z.B. von nicht existenten völkischen Siedlern im Schwarzwald fabuliere und politische Tendenz verbreite.“

Volksbegehren – Volksentscheid – Volksabstimmung/ Referendum

Den weiteren Weg erläuterte Stefan Räpple MdL: „Für den Antrag auf einen Volksentscheid sind beim Landesinnenministerium 10.000 Bürgerunterschriften vorzulegen, was bei nahezu 5.000 AfD-Mitgliedern in Baden-Württemberg mehr als realistisch scheint. Bezeichnend sei“, so Räpple, „dass das Innenministerium – also die Exekutive selbst – den Volksentscheid genehmigen müsse. In einer Demokratie gehöre dazu eine von der Exekutive unabhängige Kommission eingesetzt, kritisiert der Abgeordnete. Dann werde das Anliegen in den Gemeinden von den Bürgern abgestimmt. Hier kritisiert Räpple eine weitere gegen die direkte Demokratie errichtete Hürde: „10% der Wahlberechtigten, also 790.000 Wähler binnen sechs Monaten erreichen zu müssen bedeutet ein grotesk hohes Quorum und wurde von einer bürgerschaftlichen Initiative noch nie erreicht. Genau dafür haben wir von der AfD das Demokratiestärkungsgesetz im Landtag eingebracht, das die Mehrheit der Kartellparteien aus eigennützigen Gründen pauschal verwarf“, so der Abgeordnete.

Sein Fraktionskollege Emil Sänze MdL Sänze ergänzte abschließend: „Die Leute sind in ihrem Medienkonsum bereits heute fragmentiert. Diejenigen, die nicht an dem zwangsfinanzierten Staatsangebot teilnehmen wollen, sind heute machtlos und werden mit Sanktionen kurzgehalten. Die junge Generation akzeptiert den Zwang nicht mehr, dem nur eine sehr dünne Legitimität der Zwang ausübenden Anstalten gegenübersteht, und in spätestens 10 – 20 Jahren werden wir so oder so ein anderes System haben. Alle gesetzlichen Zwänge werden diesen notwendigen Wandel nicht aufhalten, den wir heute schon konstruktiv gestalten können.“

Alle Unterlagen, inklusive Unterschriftenlisten, finden Sie unter: https://www.stefan-raepple.de/2019/06/03/432/

http://direkte-demokratie-afd.de/…/Direkte-Demokratie-Flyer…

 

Bernd Gögel MdL: Anwohner, Vögel und Insekten dürfen nicht unter Grün-Schwarz leiden!

Bernd Gögel MdL: Anwohner, Vögel und Insekten dürfen nicht unter Grün-Schwarz leiden!

Wahltaktisch bedingte Manöver hinsichtlich der Veröffentlichung des Windatlasses
Der Windatlas wurde bewusst erst nach den Kommunal- und Europawahlen aus der Schublade des Umweltministers Untersteller geholt, so die Annahme des AfD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Gögel, weil die Landesregierung keineswegs für unnötige Unruhe in den Wahlkabinen Ihrer Wähler sorgen wollte. Daher wurde direkt nach den Wahlen am 29. Mai der Windatlas der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ein derart kurzer Abstand könne kein Zufall sein.

Verfehlte Zielvereinbarung der grün-schwarzen Landesregierung bezüglich der Windkraftanlagen
Die Zielvereinbarung der grün-schwarzen Landesregierung war, bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent des Strombedarfs von Baden-Württemberg mit der Windkraft abzudecken. Wie sich herausstellte, resultierte daraus kein Erfolg. Obwohl ursprünglich 2.100 Windkraftanlagen geplant waren, sind derzeit nur 720 ans Netz angebunden, welche „schwachen“ 3 Prozent des Strom-Gesamtvolumens entsprechen. Dem Umweltminister scheint diese unüberlegte Investition nichts auszumachen.

Mangelnde Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen
Der Grund, der für die mangelnde Wirtschaftlichkeit spricht, liegt darin, dass das Land Baden-Württemberg ein „Schwachwindland“ ist, im Gegensatz zu den „windreichen“ nördlichen Bundesländern. „Wer hierzulande Windstrom erzeugen will, muss die Windräder daher auf Höhenzügen und in Wäldern platzieren. Eben da, wo deren Bau besonders kostspielig ist!“ so, Gögel. Später in seiner Rede ergänzt der AfD Vorsitzende hierzu wie folgt: „Windräder müssen her, koste es, was es wolle! Und da der Wind die unangenehme Eigenschaft hat, mit zunehmender Höhe kräftiger zu blasen, baut man die Kolosse ohne Rücksicht auf das Landschaftsbild immer höher!“

Aus der Sicht der AfD muss die Landesregierung scharf kritisiert werden, weil sie aus politischer Taktik die phantastischen Naturlandschaften Baden-Württembergs mit Windrädern und Stromtrassen verspargelt.

Der schweizerische Windatlas
Im Anschluss stellte der Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel folgende Frage an Umweltmister Untersteller (Grüne): „Wie kommt es, dass der Wind schlagartig an der deutsch-schweizerischen Grenze stoppt?“ Die Eidgenossen haben den Windatlas bereits überarbeitet und das Bundesamt für Energie (BfE) hat dabei herausgefunden, dass die Windgeschwindigkeit in der Schweiz um rund 30% geringer ist, als es in unserem Windatlas festgeschrieben wird.