Dieser Fall hatte Wangen im Allgäu (Baden-Württemberg) im April erschüttert: Ein 35-jähriger Syrer, der auch einen niederländischen Pass hat, griff in einem Supermarkt ein 4-jähriges Mädchen an und verletzte dieses schwer.
Nun ist das Urteil gefallen: Der Mann wurde für schuldunfähig erklärt, aber immerhin dessen lebenslange Unterbringung in der Psychiatrie beschlossen. Natürlich sollte diese in den Niederlanden erfolgen, zumal in diesem Fall ausnahmsweise die dortige Einwanderungspolitik versagt hat.
Der eigentliche Skandal waren jedoch die Ausführungen des Richters in der Urteilsbegründung. Dieser kritisierte darin doch allen Ernstes die AfD-Landtagsfraktion dafür, dass sie den brutalen Angriff thematisiert und mit der Zuwanderungspolitik verbunden hat. Es ist jedoch das gute Recht der Legislative, die Sorgen und Belange der Bürger zu vertreten. Ob sich der Richter in seinem Studium hinreichend mit dem Prinzip der Gewaltenteilung auseinandergesetzt hat, ist daher bedauerlicherweise in Zweifel zu ziehen.
Auch die Aussage, ein schwäbischer Mann könne ebenfalls so etwas tun, ohne dass eine AfD-Landtagsfraktion Anträge stellen würde, lässt nicht nur aufgrund der mangelnden parteipolitischen Neutralität aufhorchen. An der aktuellen Realität geht eine solche Aussage nämlich meilenweit vorbei. Weit überwiegend gehen diese Taten eben nicht von Schwaben oder Badenern aus. Und wenn doch ausnahmsweise ein einheimischer Messerstecher Kinder angreift, wird unsere Fraktion dazu keineswegs schweigen.
Fakt ist: Selbst wenn tatsächlich eine psychische Erkrankung besteht, steht diese oft in einem Zusammenhang mit der Lebensgeschichte einer Person. Durch die offenen Grenzen gegenüber Bürgerkriegsländern im Nahen Osten mit weit verbreitetem Islamismus haben sich die europäischen Länder diesbezüglich einen Bärendienst erwiesen, was in solchen Taten mündet.
Und letzten Endes ist es ohnehin völlig unstrittig, dass diese Tat nicht in Baden-Württemberg begangen worden wäre, wenn der Täter nicht im Lande gewesen wäre. Insofern wird die AfD-Landtagsfraktion selbstverständlich auch zukünftig den Finger in die Wunde legen, solange die Bürger derart unter den Folgen der europäischen Migrationspolitik leiden müssen – ob das für einen Richter in Ravensburg „schwer auszuhalten“ ist, spielt für uns keine Rolle: Wir sind dazu von unseren Wählern verpflichtet worden und außerdem von der Verfassung dazu ermächtigt, das Regierungshandeln zu hinterfragen.