Die Enttäuschung bei den Öffentlich Rechtlichen muss maßlos gewesen sein, ebenso die Wut der Sender über die Verhinderung der Erhöhung der GEZ-Zwangsbeiträge durch Sachsen-Anhalt. Die von den Bürgern finanzierten Journalisten, die ihre Zuschauer Anfang 2020 erst mit der Umweltsau beglückten und das Jahr geschmacklos mit dem Lied „Meine Oma 2.0“ abschlossen, haben still und heimlich in Karlsruhe geklagt – und verloren.
Das Bundesverfassungsgericht schmetterte die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab. Die Öffentlich Rechtlichen Sender waren nicht in der Lage, Belege zu liefern, dass ein späteres Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrags zu „irreversibelen schweren Nachteilen führe“. Somit begründeten die Richter am Dienstagabend ihre Entscheidung in Karlsruhe.
Die Sender hatten darauf gepocht, dass es doch „nur um 86 Cent“ Erhöhung ginge, doch konnte dem Gericht nicht glaubhaft belegt werden, dass die Sender durch die spätere Erhöhung der GEZ-Gebühr Schäden davon tragen.
Die GEZ-Zwangssteuer bleibt damit vorerst auf der aktuellen Höhe von 17,50 Euro (AZ: 1 BvR 2756/20 u.a.).
Für das ZDF ist die Sache trotz Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht noch nicht beendet. ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut (65) sagte: „Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab.“
Sowohl ARD und ZDF als auch Deutschlandradio haben übrigens neben den Eilanträgen auch reguläre Verfassungsbeschwerden eingereicht. Diese werden jedoch vom Bundesverfassungsgericht nicht kurzfristig entschieden.
Die Kosten für die Eilanträge und Anwälte der Sender werden vermutlich von der GEZ-Zwangsabgabe finanziert. Zwangsgebühren sofort abschaffen!