EIL! Schlag gegen Komplettüberwachung: Europäischer Gerichtshof kassiert Vorratsdatenspeicherung!

EIL! Schlag gegen Komplettüberwachung: Europäischer Gerichtshof kassiert Vorratsdatenspeicherung!

Die pauschale und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig.

Die Straßburger Richter erklärten, nationale Regierungen sollten keinen ungehinderten Zugang zu den Daten von Telefon- und Internetnutzern haben. Ausnahmen seien aber möglich etwa bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität oder bei der Bedrohung der nationalen Sicherheit.

Nationale Gerichte aus Frankreich, Belgien und Großbritannien hatten den Europäischen Gerichtshof um eine Einschätzung zu der Frage gebeten, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste hierzu allgemeine Pflichten auferlegen dürfen. Sie befürchteten, dass der Datenschutz der Kriminalitätsbekämpfung im Weg steht. Was das für Deutschland bedeutet, ist noch nicht klar.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Der EuGH hatte bereits 2016 entschieden, dass die anlasslose Speicherung unzulässig sei.

Diese Nachricht wurde am 06.10.2020 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold? Grüne fordern totale Zensur bei Facebook

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold? Grüne fordern totale Zensur bei Facebook

Dass jeder, der nicht nicht stramm auf linken und grünen Kurs marschiert, zum Schweigen gebracht und gesellschaftlich isoliert werden muss, gehört zum Grundsatzprogramm der Öko-Stalinisten. Nun gibt es einen neuen Vorstoß von den Grünen, den renitenten, also aufgeklärten Bürgern endgültig zum Schweigen zu bringen.

Nach der Verhängung eines Bußgelds gegen Facebook durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) fordern die Grünen ein härteres Vorgehen gegen das Online-Netzwerk. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Hass und Hetze zum Alltag werden. Gerade angesichts der großen Bedeutung sozialer Netzwerke für öffentliche Diskurse und demokratische Willensbildung muss auch die Bundesregierung entschlossen handeln“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz.

In diesem Fall, verweise ich auf das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

#ZeitfürdieAfD

https://app.handelsblatt.com/…/soziales-netzw…/24517004.html

https://www.journalistenwatch.com/

https://www.tagesschau.de/inland/facebook-bussgeld-103.html