Die pauschale und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht zulässig.

Die Straßburger Richter erklärten, nationale Regierungen sollten keinen ungehinderten Zugang zu den Daten von Telefon- und Internetnutzern haben. Ausnahmen seien aber möglich etwa bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität oder bei der Bedrohung der nationalen Sicherheit.

Nationale Gerichte aus Frankreich, Belgien und Großbritannien hatten den Europäischen Gerichtshof um eine Einschätzung zu der Frage gebeten, ob einzelne EU-Staaten den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste hierzu allgemeine Pflichten auferlegen dürfen. Sie befürchteten, dass der Datenschutz der Kriminalitätsbekämpfung im Weg steht. Was das für Deutschland bedeutet, ist noch nicht klar.

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Der EuGH hatte bereits 2016 entschieden, dass die anlasslose Speicherung unzulässig sei.

Diese Nachricht wurde am 06.10.2020 im Programm Deutschlandfunk gesendet.