Es war sogar ein Wiederholungstäter und hatte sich zuvor an einer 11-Jährigen vergangen: Ein Afghane erhielt vom Gießener Amtsgericht für den Missbrauch eines 13-jährigen Mädchens lediglich eine Bewährungsstrafe. Der Staatsanwalt, der in solchen Fällen eigentlich für ein angemessenes Urteil plädieren sollte, sprach stattdessen allen Ernstes von einer guten Integration, einer günstigen Sozialprognose und einer letzten Chance für den Täter.
Wir als AfD lehnen Verständnis für Sexualverbrecher klar ab. Solche Fälle müssen Abschiebungen zur Folge haben. Die Tatsache, dass die grün-schwarze baden-württembergische Landesregierung diese weiter erschweren möchte, ist ein Schlag ins Gesicht der (künftigen) Opfer.
Auch bei Tätern mit deutscher Staatsangehörigkeit ist politisches Handeln angezeigt: Hier muss es lange Gefängnisstrafen mit Sicherheitsverwahrung geben. Auch dafür kann der Gesetzgeber mit der Einführung von Mindeststrafen Sorge tragen. Insbesondere bei diesen abscheulichen Verbrechen darf es niemals Verständnis für Täter geben.