Heutige Landtagsrede zu illegalen Rückforderungen von Corona-Hilfen: Entschädigungen sind eine Selbstverständlichkeit, Lauterbach-SPD ist hingegen eine unglaubwürdige Kritikerin
-Pressemitteilung-
„Die Landesregierung steht in der Pflicht, die zu Unrecht von Rückforderungen betroffenen Unternehmer vollständig zu entschädigen – nicht nur Kläger, sondern auch jene, die aus finanzieller Not oder Angst vor weiteren Risiken gezahlt haben.“ Das sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Bernd Gögel heute in einer von der SPD beantragten Debatte im Landtag zu den gerichtlich für widerrechtlich erklärten Rückforderungen jener bis zum 7. April 2020 ausgezahlten Hilfsgelder an negativ von Coronamaßnahmen betroffene Unternehmen. „Wir haben die widerrechtlichen Rückforderungen bereits im Plenum und im Wirtschaftsausschuss thematisiert; die Wirtschaftsministerin hat Entschädigungen in Aussicht gestellt, die Urteilsbegründungen werden geprüft. Genau deshalb ist die heute von der SPD vorgezogene Initiative voreilig und eine unseriöse Personalisierung des Problems. Es geht nicht um eine Ministerin, sondern um die Gesamtverantwortung der Landesregierung – und, übergeordnet, um die politische Verantwortung der damaligen Corona-Entscheider.“
Die Corona-Politik von Bund und Ländern sei eine wirtschafts- und gesellschaftspolitische Katastrophe gewesen, bilanziert Gögel: „Der Lockdown-Extremismus hat Existenzen vernichtet, die Spaltung vertieft und Folgekosten erzeugt. Maßgeblich auf Bundesebene: Karl Lauterbach (SPD); im Land duckten sich CDU bis Grüne weg – nur die AfD warnte konsequent. In der nächsten Legislatur werden wir einen Corona-Untersuchungsausschuss einsetzen. Zugleich ziehen wir die Lehren: Hilfsrichtlinien müssen rechtssicher und transparent sein; Betriebe brauchen heute Entlastungen statt neuer Lasten. Unser Ziel ist Vertrauen und Rechtssicherheit – zum Wohle der Arbeitnehmer und Baden-Württembergs.“