#Stuttgart. „Es steht zu vermuten, dass die drastische Thüringer Regelung hin auf vermeintliche Frauen-Gleichstellung in Wirklichkeit als Lex AfD gemünzt war – programmatisch lehnt die AfD jegliche Quoten bekanntermaßen ab“. Mit diesen Worten begrüßt Fraktionschef Bernd Gögel MdL den die Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichts, das #Paritätsgesetz zu kippen. „Die AfD sagt: Wer etwas leistet setzt sich durch und braucht dazu freien Wettbewerb und keine ‚angstfreien Räume‘ oder gar ‚Fahrstühle‘ per Gesetz für die Ungeeigneten. Sie hält an Art. 3 des Grundgesetzes fest, wonach keine Benachteiligung oder Bevorzugung nach Geschlecht stattfinden darf. Man hat der #AfD einen grundsätzlich gegen ihr Programm gerichteten Modus aufzwingen wollen. Dies ist für mich ein Paradebeispiel dafür, wie linksradikale Regierungen die Gesetzlichkeit gegen den Willen ihrer Bürger formen – wie schon DDR-Ulbricht forderte: Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!“

„Es gilt wachsam zu sein, wenn radikale Ideologen in Regierungsämtern die Gesetzlichkeit zur Waffe gegen die Freiheit und Gleichheit der Bürger machen wollen“, befindet auch Fraktionsvize Emil Sänze MdL. Dies geschehe mit zunehmender Frechheit: „Die Thüringer Grüne Fraktionsvorsitzende Rothe-Beinlich gab gegenüber dem DLF am 16.7. ganz offen zu, das von linksrotgrünen Regierung durchgesetzte Gesetz, das bei geforderten 50% Frauenanteil den Wahllisten der Parteien die abwechselnde Besetzung der Listenplätze mit Frauen und Männern (sog. „Reißverschlussprinzip“) vorschrieb, sei von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten gewesen. Warum macht man so etwas dann? Weil einem die Verfassungsmäßigkeit offensichtlich egal ist.“

Mutiges Signal der Justiz für Freiheit und Chancengleichheit

Dass das Thüringer #Landesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz mit Zweidrittelmehrheit für verfassungswidrig erklärt hat, wertet Sänze deshalb als bundesweit bedeutendes Signal für den Widerstandswillen einer unabhängigen Justiz gegen die um sich greifende linke Gesinnungsgesetzgebung. „Das Gericht begründet sein Urteil sauber und nachvollziehbar. Das Gesetz verletzt völlig offen die Freiheit und die Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit. Das Gemeinwohl muss vor der Spaltungs- und der Anbiederungspolitik geschützt werden.“ Klage geführt hatte die Thüringer AfD.

Das Urteil ist aber auch ein mutiger Schritt der Justiz, sich vom immer offener ausgeübten Gesinnungsdruck radikaler Politiker zu emanzipieren, so Sänze. „Das wird offensichtlich, wenn die #Grünen gestern im Stuttgarter Landtag sogar Migrantenquoten forderten – während sie zeitgleich Straftäter schützen und der Polizei verbieten wollten, sich dienstlich für Familienhintergründe und Herkunft Tatverdächtiger zu interessieren“. Sein Fazit: „In Baden-Württemberg gewährleisten Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes und Art. 26 Abs. 4 der Landesverfassung die Freiheit und Gleichheit der Wahl und die Nichtdiskriminierung. Unser Land war leider lange genug in Richtung ochlokratischer Bestrebungen unterwegs, wo Gruppeninteressen das Gemeinwohl immer dreister bedrängen. Was haben uns übrigens die Merkels, von der Leyens und Kramp-Karrenbauers, Giffeys und Barleys denn gebracht außer Gesetzesverachtung, emotionaler Skandalisierungspolitik, bitterer Spaltung der Gesellschaft und rabiater fachlicher Inkompetenz? Wollen Sie etwa noch mehr davon per Gesetzeskraft, oder wollen Sie die Freiheit behalten, das abzuwählen?“