Die Landesregierung hat einmal mehr eine Klage gegen ihre Coronapolitik verloren: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die ersten Coronaverordnungen aufgrund ihrer Verkündung für rechtswidrig erklärt. Die Veröffentlichung im Internet ohne Vorliegen der Originaldokumente mit Unterschrift des Ministerpräsidenten habe nicht den Anforderungen genügt.
Dieses Urteil ist eine eindeutige Klatsche für die Landesregierung, die von der AfD-Fraktion immer wieder zu einer transparenteren und fundierteren Coronapolitik ermahnt worden war. Stattdessen versuchten Kretschmann und Co. sich bekanntlich lieber an der Methode Holzhammer – mit den bekannten desaströsen Folgen für Wirtschaft, Bildung und Gesellschaft.
Leider erklärte das Gericht die Coronapolitik nicht in ihrer Gesamtheit für rechtswidrig, weshalb den klagenden Branchen keine Entschädigungen zustehen. Allerdings wurde eine Revision zugelassen, auf deren Ergebnis wir gespannt sind. Unabhängig vom juristischen Gesichtspunkt ist es natürlich zudem nach wie vor legitim, die Coronapolitik für politisch falsch zu halten.