Regierung gängelt heimische Wirtschaft – Rückzahlungen von Corona-Hilfsgeldern: Das Land agiert beschämend
Fest steht: Die sogenannten Corona-Hilfsgelder waren nur aufgrund der unangemessenen Einschränkungen von Bund und Land notwendig. Leider hat die deutsche Regierungspolitik damals ausschließlich auf die Alarmisten gehört, statt wie die AfD verschiedene Standpunkte gegeneinander abzuwiegen.
Insofern hat das damalige Vorgehen unfassbare und vermeidbare Mengen an Volksvermögen vernichtet – durch die Maßnahmen an sich und auch in Form von Steuergeld durch die notwendig gewordenen „Hilfsgelder“. Die Landesregierung denkt jedoch offenbar gar nicht daran, nun gegenüber den damals Betroffenen Kulanz walten zu lassen. Auch in Fällen offenbar rechtswidriger Förderbescheide verlangt man über die L-Bank Soforthilfen zurück, ebenfalls verschließt man völlig die Augen vor technischen Problemen bei dem Rückmelde-Verfahren für betroffene Betriebe.
Die Folge ist eine Welle an etwa 1400 Klagen, deren Mehrheit gegenwärtig – mit zum Großteil guten Erfolgsaussichten – anhand von 10 Musterklagen an den Verwaltungsgerichtshöfe verhandelt wird. Für die AfD steht fest: Die für den Steuerzahler entstehenden Anwaltskosten sind ebenso zu kritisieren wie die generell mangelnde Kulanz des Landes in strittigen Fällen gegenüber Betrieben, die nur aufgrund der Regierungspolitik in schwere Krisen geraten sind.




