Die SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg hatte gestern nichts Besseres zu tun, als einen infamen Social-Media-Beitrag gegen die AfD-Fraktion zu veröffentlichen. In diesem wurde substanzlos behauptet, wir seien weiterhin gegen sämtliche Sanktionen. In meiner vorherigen Rede hatte ich das natürlich überhaupt nicht gesagt, sondern stattdessen bei einigen Sanktionem durchaus Zuversicht geäußert, dass Putin dadurch von Oligarchen fallengelassen werden könnte.
Die AfD-Fraktion hat im Anschluss selbstverständlich aber gegen einen Passus im Antrag der anderen Fraktionen gestimmt, der die „vollumfängliche Verhängung von wirtschaftlichen Sanktionen“ verlangte. Denn natürlich muss es immer dort Ausnahmen geben, wo der Geldbeutel unserer Bürger oder die energetische Versorgungssicherheit zu sehr in Mitleidenschaft gezogen werden. Den meisten anderen Punkten des Antrags stimmten wir hingegen ohnehin zu. Auch hier wurde durch Weglassung dieser Information das Gegenteil suggeriert.
Ohnehin hat die SPD-Fraktion bei ihrem wenig originellen Facebook-Beitrag nicht bedacht, dass sie im Anschluss ihrerseits gegen einen Antrag der AfD-Fraktion gestimmt hat. Dieser verlangte unter anderem die geordnete Flüchtlingsaufnahme und die Unterstützung von Kommunen.
Wie immer stimmten alle anderen Landtagsfraktionen pauschal gegen den gesamten Antrag unserer Fraktion. Während wir also zur Sachpolitik fähig sind und differenzieren können, gilt das für die anderen Fraktionen nicht.
Der SPD-Vorwurf wird durch die Ablehnung unseres Antrags also völlig substanzlos. Die jüngsten Äußerungen der SPD-Innenministerin Faeser zu einer Flüchtlingsaufnahme ungeachtet der Staatsangehörigkeit lassen allerdings auch vermuten, dass hinter dieser Ablehnung noch mehr steckt: Während die SPD (und die anderen Fraktionen durchaus auch) für einwanderungspolitische Anarchie steht, fordert nur die AfD eine Aufnahme ausschließlich echter Flüchtlinge. Im Fall der Ukraine kann das nur für ukrainische Staatsangehörige (und für einige wenige Staatenlose aus dem Donbass) gelten. Für alle anderen Flüchtlinge sind jene Länder verantwortlich, deren Staatsbürgerschaft die Flüchtlinge besitzen.