Stuttgart. Die AfD-Fraktion hat heute eine 10-Punkte-Finanzstrategie zur Bewältigung der haushalterischen Folgen der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg vorgestellt. Damit zeige die Fraktion einerseits, dass sie Verantwortung für das Land übernehmen und seine Handlungs- und Zahlungsfähigkeit sowie seine Kreditwürdigkeit erhalten will, sagte Fraktionschef Bernd Gögel – AfD bei der Vorstellung. Andererseits gebe sie gerade mit der Forderung, dass Abgeordnete, Minister, Staatssekretäre und weitere Landesbedienstete bis Jahresende auf 10 % ihrer Bezüge verzichten sollen, ein Signal in die Bevölkerung, das weit über den plakativen Vorstoß von SPD-Landtagsfraktionschef Andreas Stoch hinausgeht.

„Wir benötigen dringend eine Haushaltssperre, außerdem monatliche Steuerschätzungen und eine Revision des Haushalts hinsichtlich aller verzichtbaren Ausgaben im Landeshaushalt einschließlich der 73 Landesbeteiligungen“, so der finanzpolitische Sprecher Dr. Rainer Podeswa MdL. „Was eine Selbstverständlichkeit für jedes Unternehmen ist, hat Baden-Württemberg offenbar nicht nötig. Anders ist nicht zu erklären, warum unsere entsprechende Initiative im Finanzausschuss abgelehnt worden ist.“ Zugleich verweist er darauf, dass die AfD-Fraktion bislang immer vor der Landesregierung agierte, die dann die Fraktion nachahmte, „Wir hatten die richtigen Rezepte; das wird auch weiter so sein“.

„Der Länderfinanzausgleich und die Zahlungen Baden-Württembergs an die EU müssen dringend etatisiert werden“, erklärte Fraktionsvize Emil Sänze MdL weitere Punkte der Strategie. Da beide Posten – insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro – nicht im Haushalt auftauchen, müsse man eigentlich von Wirtschaftsbetrug sprechen, und der ist mit der AfD als Rechtsstaatspartei nicht zu machen. Daneben begründete Sänze die bis Jahresende befristeten Forderungen nach einem Einstellungsstopp bei Beamten mit Ausnahme von Polizeidienst und krisenrelevanten Stellen sowie einem Beförderungsstopp bei allen Landesbeamten.

➡️10 Punkte – Finanzstrategie der AfD-Fraktion

1. sofortige Haushaltssperre

2. Revision des Haushaltsplans hinsichtlich
verzichtbarer Ausgaben im Landeshaushalt

3. Revision der Landesbeteiligungen und Etatisierung der Risiken

4. Monatliche Steuerschätzungen zur Kenntnisnahme durch das Parlament

5. Etatisierung des Länderfinanzausgleichs und der Nettozahlungen BadenWürttembergs an die EU

6. Diätenkürzung der Landtagsabgeordneten zunächst bis zum Jahresende

7. Besoldungskürzung bei den Ministern und Staatssekretären zunächst bis zum Jahresende

8. Einstellungsstopp bei Beamten mit Ausnahme von Polizeidienst und krisenrelevanten Stellen zunächst bis zum Jahresende

9. Beförderungsstopp bei allen Landesbeamten zunächst bis zum Jahresende

10. Aussetzung von Gehaltsanpassungen der Beamten zunächst bis zum Jahresende