Am heutigen Tage jährt sich die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau durch sowjetische Truppen zum 75. Mal. Bereits seit 1951 gilt dieser Tag in Israel dem Gedenken an die Opfer der Shoa und der jüdischen Untergrundkämpfer. Seit 1996 ist er ein in Deutschland gesetzlich festgelegter Gedenktag, der allen Opfern des nationalsozialistischen Regimes gewidmet ist. Im Jahr 2005 bestimmten die Vereinten Nationen diesen Tag außerdem zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocausts.

Es gibt nichts, was auch nur im Ansatz die von den Nationalsozialisten begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit rechtfertigen oder für einen auch nur mit einem rudimentären Gewissen ausgestatteten Menschen nachvollziehbar machen kann. Die Verbrechen zeigen, wohin eine totalitäre Ideologie, die den einzelnen Menschen objektiviert und seiner Grundrechte beraubt, führen kann und wozu Menschen, die einer solchen Ideologie folgen, fähig sind.

Die beiden Bundessprecher der AfD, Prof. Dr. Jörg Meuthen und Tino Chrupalla, erklärten hierzu gemeinsam in ihrer gestrigen Pressemitteilung:

„Die Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau jährt sich am 27. Januar 2020 zum 75. Mal. Auschwitz steht wie kein anderer Ort für den Holocaust, den industriellen Massenmord an den europäischen Juden, begangen durch die Nationalsozialisten. Am 27. Januar gedenken wir aller Menschen, die durch das verbrecherische NS-Regime ermordet wurden. Ihr Leid darf niemals vergessen werden. Die Lebenden mahnt dieser Tag auch, zivilisatorische Errungenschaften wie Rechtsstaatlichkeit und eine freiheitliche Demokratie gegen alle Feinde entschlossen zu verteidigen.“