Mehrere Bundesländer haben einem Bericht zufolge damit begonnen, schärfer gegen Quarantäneverweigerer vorzugehen. Neben hohen Bußgeldern droht Personen, die die geltenden Bestimmungen mißachten, künftig auch die Zwangseinweisung in zentrale Sammelstellen, Kliniken oder Jugendarrestanstalten.
Genaue Orte in Baden-Württemberg noch unbekannt.
„Details und Namen können wir erst nach dem finalen Vertragsabschluss nennen, der für kommende Woche geplant ist“, heißt es. Eine der beiden Kliniken solle im württembergischen und eine im badischen Landesteil liegen. Zuerst hatte die „Welt am Sonntag“ darüber berichtet. Für eine Zwangseinweisung ist laut dem Behördensprecher ein richterlicher Beschluss nötig. „Die zwangsweise Unterbringung ist kein neues Instrument, sie konnte auch bisher schon angeordnet werden und wurde in Einzelfällen auch bisher schon angeordnet.“ Es handle sich bei der zwangsweisen Unterbringung nicht um eine Strafmaßnahme, sondern um eine Maßnahme des Infektionsschutzes. „Derzeit sind wir in der Abstimmung mit Krankenhäusern im Land, die aus unserer Sicht geeignet sind, um hartnäckige Quarantäneverweigerer für einige Tage gesichert unterzubringen.“
Es muss zu empfindlichen Strafen kommen. Eine Zwangseinweisung darf es nicht geben!