Erstmals seit 2014 gibt es in einem Januar eine Arbeitslosenquote von 6,6 Prozent und eine Zahl registrierter Arbeitsloser von über 3 Millionen.
Ein Blick in die genauere Statistik zeigt, dass 2,53 Millionen der 3,09 Millionen Arbeitslosen Leistungen nach SGB II („Bürgergeld“, demnächst „Grundsicherung“) oder III beziehen. Mit Letzterem ist das reguläre Arbeitslosengeld (auch „ALG 1“) gemeint, das in den meisten Fällen nicht länger als ein Jahr ausgezahlt werden darf. Gerade deswegen betrifft es normalerweise nur eine Minderheit der Leistungsempfänger.
Mittlerweile entfallen mit 982.000 Personen jedoch – mit deutlich steigender Tendenz – 39 Prozent der Leistungsempfänger auf das Arbeitslosengeld 1. Dieses umfasst beispielsweise langjährig erwerbstätige und gut ausgebildete Staatsbürger, die plötzlich aufgrund der immer dramatischeren wirtschaftlichen Lage arbeitslos werden. Im Gegensatz zur vorherigen Situation brauchen diese zudem mittlerweile im Schnitt deutlich länger, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Neben den (zu 47 Prozent ausländischen) Langzeitarbeitslosen ist dies eine weitere Baustelle, die ebenfalls mit verfehlter Politik zusammenhängt. Deutschland wird unter anderem wegen der hohen Steuern und Lohnnebenkosten nämlich ein immer schwächerer Wirtschaftsstandort, sodass Unternehmen nur noch selten hierzulande expandieren und neues Personal einstellen.
Für die AfD ist insofern klar, dass eine echte Arbeitsmarktwende (unter anderem) mit massiven steuerlichen und bürokratischen Entlastungen für Arbeitnehmer und Betriebe zusammenhängen muss. Nur dann existieren wieder die nötigen Spielräume.
Um dies zu finanzieren, muss der Staat Mittel einsparen. Dazu gehört gerade der Bereich der Arbeitslosigkeit: Während für das Arbeitslosengeld als Sozialversicherungs-Instrument sowieso klare Bedingungen bestehen, müssen solche nun auch beim Bürgergeld bzw. der Grundsicherung her. Diese muss nämlich deutschen Staatsbürgern und langjährigen Arbeitnehmern vorbehalten sein – wir sind nicht das Weltsozialamt. Zudem muss die Grundsicherung auch bei den dann weiterhin Berechtigten mit einschneidenden Konsequenzen bei Nichteinhaltung von Terminen und bei genereller Verweigerungshaltung verbunden werden.