Der AfD-Fraktionsvorsitzende Bernd Gögel hat dem CDU-Bundestagsabgeordneten Thorsten Frei aus dem Wahlkreis Schwarzwald-Baar für seine Unterstützung der AfD-Position zu einer Wahlrechtsänderung gedankt: „Er sehe im neuen Bundestag keine Mehrheit für die von SPD, Grünen und FDP geplante Absenkung des Wahlrechts auf 16 Jahre, hatte Frei der Neuen Osnabrücker Zeitung gesagt. Da bin ich ja gespannt, wie die Südwest-CDU darauf reagiert, ist genau diese Absenkung doch eins der wichtigsten Anliegen von grünschwarz in dieser Legislatur. In Berlin bundespolitisch Hü zu sagen und landespolitisch Hott ist nicht nur ganz schlechter Stil, sondern komplett unglaubwürdig.“
Gögel verweist darauf, dass Frei dieselben Argumente vertritt wie seit Monaten die AfD: „Aus seiner Sicht müsste man im Falle der Absenkung des Wahlalters auch über die Absenkung der Grenzen für Strafmündigkeit und Geschäftsfähigkeit sprechen, meint er unter konkretem Blick auf den Abschluss eines Handyvertrags. Richtig. Die Annahme wäre reine Willkür, dass die Einsichtsfähigkeit im Strafrecht unter 18 Jahren zurecht verneint, aber im Wahlrecht bejaht wird. Gerade beim Strafrecht kann für die rot-grün-linken dieser Republik und dieses Landes die Altersgrenze für das Erwachsenenstrafrecht niemals weit genug oben liegen. Da haben wir endlich mal jemand aus der Partei, der noch konservative Positionen vertritt. Wir freuen uns jetzt schon, wie sich angesichts der Wahlumfragen unter Jungwählern die FDP dazu positionieren wird.“