Manche Dinge erzeugen nur noch Kopfschütteln. Wie die Junge Freiheit berichtet, dürfen Personen mit geistiger Behinderung, psychiatrischer Erkrankung oder Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik sitzen und einen gerichtlich bestellten Betreuer haben ihre Stimme bereits zur EU-Parlamentswahl 2019 abgeben.

(…) Die Linkspartei, die Grünen und die FDP (!!!) hatten einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, damit die Betroffenen an der Wahl am 26. Mai teilnehmen können. Für eine Teilnahme müssen sie allerdings einen gesonderten Antrag stellen. (…)

Bereits im Februar 2019 entschied das BVerfG, dass geistig behinderte Menschen mit gerichtlicher Betreuung wählen dürfen. Die Gesetzesänderung sollte nach der EU-Wahl in Kraft treten. Die Parteien begründen aber ihren Antrag, vertreten durch den Rechtswissenschaftler Ulrich Hufeld, damit, dass es nicht erklärbar sei, das am 26 Mai 2019 verfassungswidriges Recht gelten soll. (…) Wenn Betreute ausgeschlossen würden, sei das eine Falschbestimmung des Wahlvolks. (…)

Es bleibt aber eine Frage offen. Gilt der Wählerwille des Betreuten oder des Betreuers?

#ZeitfürdieAfD

https://jungefreiheit.de/…/verfassungsgericht-vollbetreute…/

https://jungefreiheit.de/…/geistig-behinderte-duerfen-an-w…/

https://www.journalistenwatch.com/…/16/betreutes-waehlen-eu/