Die linksextremistische Internetplattform „Linksunten.Indymedia“ wurde 2017 verboten. Nun wurde auch ihr Nachfolger vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft.

Der Verfassungsschutz hat die Internetplattform Indymedia als Verdachtsfall im Bereich des Linksextremismus eingestuft. Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), bei der verspäteten Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes 2019 in Berlin mit. Haldenwangs Begründung für die Einstufung als Verdachtsfall: Nach den Zusammenstößen zwischen „Autonomen“ – sprich Linksterroristen – und der Polizei in Leipzig in der Nacht zum 1. Januar sei auf der Linksextremisten-Website versucht worden, die Gewalt zu rechtfertigen.

Auf „de.indymedia“i finden mmer wiedersogenannte Outing-Aktionen statt,wobei Bilder und personenbezogene Daten „unliebsamer Personen“ veröffentlicht werden. Dementsprechend wurden auch Realnamen von enttarnten Verdeckten Ermittlern offen genannt, etwa auf Fotos der Roten Flora, die in Tageszeitungen unkenntlich gemacht wurden. Am 1. Mai 2016 veröffentlichte Indymedia Linksunten die Namen und Kontaktdaten von 2000 Teilnehmern des Stuttgarter Landesparteitages der AfD. Bereits zuvor wurden 3000 Namen vom Bremer Parteitag 2015 veröffentlicht. Diese „Outings“ sind oftmals verbunden mit mehr oder minder offenen Aufrufen zur Begehung von Straftaten.

Die Beiträge auf „de.indymedia“, die von den „Moderationskollektiven“ nicht unmittelbar entfernt werden, lassen in der inhaltlichen Gesamtschau eindeutig eine verfassungsfeindliche Linie erkennen. Vor diesem Hintergrund liegen hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für eine linksextremistische Bestrebung vor,
die eine Bearbeitung von „de.indymedia“ im Rahmen eines Verdachtsfalls durch das BfVbegründen, so die Haldenwang-Behörde weiter.

https://www.verfassungsschutz.de/…/verfassun…/vsbericht-2019

https://www.google.com/…/linksextremismus-linksunten-indyme…

https://www.journalistenwatch.com

https://www.berliner-zeitung.de/…/verfassungsschutz-stuft-i…