Es wurde im Koalitionsvertrag angekündigt und ist nun bereits beschlossene Sache der Koalitionsspitzen: Die Solarpflicht für Wohnimmobilien wird bereits im Jahr 2022 kommen, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Krisenfolgen noch immens sein werden. Dadurch sind diese nicht nur für den Neubau, sondern ab 2023 auch für umfassende Sanierungsarbeiten vorgesehenen Pläne besonders unverantwortlich. Hinzu kommt übrigens die Tatsache, dass sich die Anlagen in Zukunft durch das Wegfallen der EEG-Abgabe fast gar nicht mehr im Rahmen ihrer Haltbarkeit rentieren können. Die immensen Anschaffungskosten von zumeist deutlich mehr als 10.000 Euro bleiben natürlich bestehen.
Die Solarpflicht ist natürlich ganz grundsätzlich abzulehnen. Sie stellt einen weiteren schweren Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar und trägt zur Verteuerung des dringend notwendigen Wohnungsbaus bei. Wir als AfD-Fraktion setzen stattdessen auf Freiwilligkeit!
Weiterhin sind die Pläne schlichtweg unsozial: Unsere Senioren, die sich im Laufe des Berufslebens auch zur Absicherung im Alter ein Eigenheim abgespart hatten, müssen nun bei einer notwendigen Dachsanierung plötzlich fünfstellige Summen für Solaranlagen aufbringen. Solche Umstände interessieren eine Landesregierung jedoch nicht, die ihre ökosozialistische Weltrettungspolitik über die Bedürfnisse der Bürger unseres Landes stellt. Die AfD-Fraktion erteilt diesem Politikverständnis eine klare Absage.