Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg angewiesen, in Stuttgart Dieselfahrverbote für Autos mit der Abgasnorm Euro 5 zu erlassen.

Sollte dies bis zum 1. Juli nicht geschehen, werde ein Zwangsgeld von 10.000 Euro fällig, teilte das Gericht am Montag mit. Es gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt. (Az.: 17 K 1582/19)

Der Beschluss steht in einer Reihe früherer Gerichtsentscheidungen. So hatte die DUH bereits im Juli 2017 und Februar 2018 entsprechende Beschlüsse vor Gericht erwirkt.

https://www.focus.de/…/sonst-droht-zwangsgeld-umwelthilfe-k…