Dass die Geheimhaltungstaktik des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ zum jüngsten AfD-Papier als Rohrkrepierer enden würde, war abzusehen. Die Veröffentlichung durch konservative Medien wie „Nius“, und „Junge Freiheit“ geschah nun jedoch noch schneller als erwartet. Vermutlich ist sie einzelnen gewissenhaften Mainstream-Journalisten oder „VS“-Beamten zu verdanken, die mit ihren eigenen Arbeitgebern fremdeln.
Bei Durchsicht des Papiers (der Begriff Gutachten ist dafür unpassend) fällt jedenfalls rasch auf, wie wenig Substanz die zwischenzeitliche öffentliche Einordnung als „gesichert rechtsextrem“ hat. Letztere wurde nach einer AfD-Klage bekanntlich mindestens bis zu einem Gerichtsentscheid zurückgenommen und wird nur noch „VS“-intern vertreten.
Es ist dabei einerseits das Abstammungsprinzip bei der Staatsangehörigkeit, das als Beleg für eine rechtsextreme Ausrichtung angeführt wird. Dabei war dieses über viele Jahrzehnte Rechtslage der Bundesrepublik. Waren Union, FDP und SPD also auch bis 1999 rechtsextrem? Außerdem bedeutet dieses – eben nicht undurchlässige Prinzip – natürlich keineswegs, dass Deutsche mit Migrationshintergrund Bürger zweiter Klasse wären. Diese stellen mittlerweile bekanntlich einen gewichtigen Teil der AfD-Wähler, -Mitglieder und -Abgeordneten.
Andererseits umfasst das Papier die üblichen Zitatesammlungen, und bei der übergroßen Mehrheit der Beispiele ist klar: Es geht hier nicht ansatzweise um Verfassungsfeindlichkeit. Dieser Begriff wird vielmehr lediglich als Deckmantel missbraucht, um eine abweichende Meinung zu diskriminieren.
Dafür bieten sich 2 Beispiele an: Einerseits wird ein als Abschiebeticket gestalteter Flyer des Kreisverbandes Karlsruhe angeführt, in dem eigens erwähnt wird, dass Staatsbürger natürlich nicht von Abschiebungen betroffen wären. An anderer Stelle wird allen Ernstes eine Aussage Alice Weidels als Beleg zitiert, in der diese betont, dass das Phänomen der Messerkriminalität eine Neuentwicklung ist und in einem Zusammenhang mit der illegalen Migration seit 2015 steht – obwohl sogar die Zahlen aus offiziellen polizeilichen Kriminalstatistiken mitsamt Einführung ebenjener Kategorie diese These eindrucksvoll belegen.
Die Liste derartiger Beispiele ließe sich endlos fortsetzen. Wer sich selbst ein ungefiltertes Bild von der Substanzlosigkeit der AfD-Einordnung sowie von der politischen Schlagseite des sogenannten Verfassungsschutzes machen möchte – „Regierungsschutz“ wäre leider mittlerweile ein passenderer Name –, findet das vollständige Dokument in den Kommentaren.