Mit diesem Urteil hat Altkanzlerin Merkel wohl nicht gerechnet: Das Bundesverfassungsgericht stellte auf Antrag der AfD nun eindeutig fest, dass ihr Verhalten nach der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen ein Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien war.
Zur Erinnerung: Damals tätigte Merkel auf einer offiziellen Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Aussagen wie „das Ergebnis muss rückgängig gemacht werden.“ Ausschlaggebend für das Karlsruher Urteil war anscheinend die Tatsache, dass Merkel diese demokratieverachtenden Bemerkungen nicht etwa als CDU-Politikerin, sondern als Repräsentantin Deutschlands von sich gab.
Das Urteil ist ein echter Triumph – nicht nur für die AfD, sondern auch für die Demokratie und für das Grundgesetz. Außerdem geht von ihm eine immense Signalwirkung aus: Regierungsmitgliedern droht eine Blamage vor Gericht, wenn sie in ihren Aussagen gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen.
Auch die AfD-Landtagsfraktion wird bei öffentlichen Äußerungen der baden-württembergischen Landesregierung dementsprechend künftig noch genauer hinhören. Die Hetze gegen unsere Wählerschaft und damit gegen die Chancengleichheit der Parteien muss nämlich ein Ende haben.