Die EU legt Deutschland bekanntlich oft in Bereichen, mit denen sie nichts zu schaffen haben sollte, Steine in den Weg. Etwa dürfen (unter dem Asyl-Deckmantel zugewanderte) „Personen mit Schutzstatus“ bedingt durch das Unionsrecht offiziell lediglich nach besonders schweren Verbrechen abgeschoben werden.
Dementsprechend ist hier im Interesse Deutschlands (aber sicherlich auch anderer EU-Mitgliedsstaaten) eine Änderung herbeizuführen: Sämtliche Straftaten müssen nach Auffassung der AfD dazu führen, dass ein Schutzstatus erlischt. Diesbezügliche Anstrengungen lässt die Bundesregierung jedoch vermissen. Wenn vorbestrafte und nicht abgeschobene Asylanten anschließend noch schwerere Verbrechen begehen, wird allerdings brav Betroffenheit geheuchelt.
Einen gewissen Interpretationsspielraum lässt die EU-Richtlinie übrigens gleichzeitig durchaus zu, und der Schutz von Leib und Leben unserer Staatsbürger hat gegenüber dem EU-Recht vorzugehen. Dementsprechend ist hier beherztes Handeln gefragt, statt die Verantwortung von sich zu weisen.
Es steht nämlich fest: Bei Personen wie jenem Eritreer mit Schutzstatus, der kürzlich in Horb (Baden-Württemberg) zwei Frauen mit einer Eisenstange angegriffen hat, würde eine Abschiebung definitiv zur Erhöhung der inneren Sicherheit beitragen. Die AfD steht in Regierungsverantwortung für eine umgehende Einleitung derartiger Schritte und für eine grundlegende migrationspolitische Wende.