In den meisten Bereichen wird die Maskenpflicht am 3. April aufgehoben – ausgerechnet einer der einschneidendsten, nämlich jener der öffentlichen Verkehrsmittel, bleibt allerdings außen vor.
Das ist aus mehreren Gründen nicht hinnehmbar: Einerseits ist die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems, die lange Zeit als Begründung der Maskenpflicht herhalten musste, seit Omikron schon längst nicht mehr gegeben. Andererseits kann jeder Bürger, der dies zum eigenen Schutz wünscht, gerne weiterhin freiwillig eine Maske tragen.
Nicht zuletzt reduziert die Maskenpflicht aber auch die Attraktivität von Bussen und Bahnen erheblich. Für die Ballungsräume unseres Landes bedeutet das einen Anstieg der Staugefahr, zumal auch der Homeoffice-Anteil weiter zurückgehen dürfte.
Für die AfD-Fraktion ist daher klar: Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln muss die Maskenpflicht umgehend fallen.
