Wieso Union und SPD heute im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl gestimmt haben, ist klar: Sie befürchten, ihre eigene knappe Mandatsmehrheit mit 45 Prozent der Wählerstimmen dadurch zu verlieren. Das macht den Vorgang aber umso skandalöser.
Zur Erinnerung: Weniger als 10.000 Stimmen und damit nur 0,019 Prozentpunkte fehlten dem BSW im Februar offiziell für den Einzug. Gleichzeitig wurde das Bündnis Sahra Wagenknecht aber massenhaft mit der Kleinpartei Bündnis Deutschland vertauscht, was bereits nach partiellen Neuauszählungen für eine diesbezügliche Diskrepanz zwischen vorläufigem und endgültigem BSW-Endergebnis um 4.200 Stimmen gesorgt hat. Hinzu kommt auch die Tatsache, dass Zehntausende Auslandsdeutsche ihres Wahlrechts beraubt wurden, weil staatlicherseits der langsamste Postweg gewählt wurde.
Jedenfalls hat die AfD selbstverständlich für die Neuauszählung gestimmt. Prinzipiell sollte im Rahmen oppositioneller Kontrollmöglichkeiten die Regelung eingeführt werden, dass dafür auch schon 20 Prozent der Stimmen im Wahlprüfungsausschuss ausreichen.
Dass eine Regierungsmehrheit eine Neuauszählung zur Überprüfung der eigenen Legitimität blockieren kann, ist nämlich absurd. Und dass die schwarz-rote Mehrheit diese Blockade dann auch noch tatsächlich durchzieht, ist sogar ein gewaltiger demokratiepolitischer Skandal. Letztlich hat es Staatsstreich-Charakter – während für linksgrüne Politik Abermilliarden an Steuergeld verschwendet werden, soll die Überprüfung der eigenen demokratischen Legitimation (eigentlich eine Ehrensache) keine niedrige Millionensumme wert sein.
Es geht bei dieser Entscheidung, die nun weiter am Bundesverfassungsgericht verfolgt wird, also nicht um das BSW, sondern um viel mehr: um den Erhalt demokratischer Grundsätze. Insofern ist den Klägern viel Erfolg zu wünschen und eine rasche Entscheidung anzumahnen.