Die AfD-Klage gegen die absurde Einstufung durch den „Verfassungsschutz“ als rechtsextrem war der politisch gelenkten Behörde offenbar zu gut begründet. Daher wurde diese Einstufung per Brief an das Verwaltungsgericht Köln bis zur Entscheidung im Eilverfahren zurückgenommen. Im schlechtesten Fall ist sie also zumindest für die kommenden Monate aufgehoben.
Die AfD rechnet jedoch mit einem anderen Szenario: Das Eilverfahren dürfte ebenso wie das anschließende Hauptsacheverfahren im Sinne der AfD und der Demokratie ausgehen. Damit wäre die totalitäre Einstufung mit dem heutigen Tag für immer Geschichte.
Dennoch ist der Rechtsweg gegen eine mächtige Regierungsbehörde nie einfach, und die Rücknahme durch den „Verfassungsschutz“ kam vermutlich einer entsprechenden Gerichtsentscheidung zuvor. Daher möchte ich an dieser Stelle auch ausdrücklich den beteiligten Rechtsanwälten und der Parteispitze für ihr kluges Handeln danken und ihnen im Sinne der Demokratie weiterhin viel Erfolg wünschen.
