Referenten:
– Dr. Alice Weidel MdB, Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, stellv. Bundessprecherin der AfD, Landesvorsitzende der AfD Baden-Württemberg
– Bernd Gögel – AfD-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Baden-Württemberg
– Emil Sänze MdL, stellv. Fraktionsvorsitzender der AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
– Dr. iur. Ulrich Vosgerau, Privatdozent an der Universität Köln, Rechtsanwalt seit 2004
Seit dem Corona-Lockdown im März 2020 wird bundesweit die Frage diskutiert, wer für die Vermögensschäden haftet, die aus dem staatlich verordneten Wirtschaftsstillstand folgen. Die bisherigen Corona-Hilfsmaßnahmen bauen auf staatlichen Zuwendungen, nicht auf der Kompensation von Schadensersatzansprüchen. Die Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg beauftragte daher den renommierten Staatsrechtslehrer Priv.-Doz. Dr. iur. Ulrich Vosgerau mit der gutachtlichen Prüfung, welche juristischen Auswirkungen und vor allem finanzielle Folgen dem Land Baden-Württemberg aus der Entschädigung der Gewerbetreibenden erwachsen können. Die Konsequenzen sind absehbar von bundesweiter Bedeutung.