Dass die Wahl der Verfassungsrichter heute nicht stattfand, ist angesichts zweier nominierter Personen durchaus eine positive Nachricht. Gleichwohl ist es natürlich bezeichnend, dass die SPD diese gesellschaftlich und in einem Fall auch parlamentarisch nicht mehrheitsfähigen Personen überhaupt vorgeschlagen hatte – diese Partei radikalisiert sich immer mehr und hat sich völlig von ihrer einst staatstragenden Bedeutung verabschiedet. Dass die Spitzen der Unionsparteien die Vorschläge zunächst abgenickt haben, ist aber natürlich nicht viel besser.
Warum nun also heute die Wende? Der Druck gegenüber den Unions-Abgeordneten war wohl letztlich zu groß, und es gab bereits zu viele Wortbrüche – dann auch noch eine derart links positionierte und politisch mitteilungsbedürftige Kandidatin zu wählen, wäre der eigenen Kernwählerschaft erst recht nicht mehr zu verkaufen gewesen. Natürlich war es sehr amateurhaft von Merz, Spahn und Co., sich mit solchen Fragen nicht im Vorfeld auseinanderzusetzen und der SPD zunächst vorschnell nachzugeben. Vermutlich auch deswegen nun die Ausrede eines Plagiatsverdachts bei der Juristin, der aber wenig stichhaltig ist und angesichts ihrer politischen Radikalität endgültig zur Randnotiz wird.
Möglicherweise ging es zusätzlich auch darum, dass der CDU-Verfassungsrichter-Kandidat zuvor eventuell nicht gewählt worden wäre – schließlich hätte die Koalition aufgrund der SED-Verweigerungshaltung AfD-Stimmen benötigt, die sie aufgrund des in dem Fall respektablen Kandidaten hier auch ausnahmsweise bekommen hätte. Für die SPD ist es allerdings bekanntlich undenkbar, gemeinsam mit der AfD etwas durchzusetzen.
So oder so war es auch die AfD, die mit politischem Druck und pragmatischem Parlamentarismus zu der heutigen Situation beigetragen hat. Somit ist es grundsätzlich ein guter Tag für Deutschland, weil ein weiterer Linksruck des Landes damit zumindest aufgeschoben wurde. Gleichzeitig ist es auch eine Mahnung, dass Juristen mit schrillen und öffentlich vertretenen politischen Positionen nichts in einem Verfassungsgericht verloren haben. Das gilt übrigens auch angesichts der zweiten SPD-Kandidatin Kaufhold, die nach der Sommerpause wahrscheinlich erneut vorgeschlagen werden wird.