Der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag stehen (wie allen anderen Fraktionen auch) aufgrund ihrer Größe auch Sitze in diversen weiteren Gremien zu. Dazu gehört im vorliegenden Fall der Oberrheinrat als gemeinsames regionales Beratungsgremium Baden-Württembergs mit angrenzenden Gegenden Frankreichs, der Schweiz und von Rheinland-Pfalz.
Dass die Abgeordneten vor ihrer Entsendung noch durch den Landtag bestätigt werden, war jahrzehntelang eine reine Formalie. Im Zuge der „Brandmauer“ wird der AfD-Fraktion dieses Anrecht jedoch seit dem Beginn der aktuellen Legislaturperiode durch Demokratiefeinde der anderen Fraktionen verweigert. So auch gestern, als unser Kandidat Bernhard Eisenhut MdL durchfiel.
Das Novum dabei: Ein Abgeordneter hat dabei eine besonders verwerfliche „Wahl“ getroffen. Auf einen Stimmzettel wurde neben den Namen des Abgeordneten und unserer Fraktion nämlich ein Hakenkreuz geschmiert. Wegen der Position der Wahlurne war ohnehin eine Urheberschaft aus den Reihen von SPD oder Grünen sehr wahrscheinlich.
Nun hat sich der Übeltäter tatsächlich erklärt: Ausgerechnet der stellvertretende Landtagspräsident Daniel Born (SPD) will es gewesen sein! Immerhin gibt er seine Tat zu, bezeichnet sie halbherzig als Fehler (allerdings nicht ohne Rechtfertigung der „Kurzschlussreaktion“ damit, dass die AfD für „Hass und Hetze“ stünde) und tritt von seinem Amt als Landtagsvizepräsident (und aus der SPD-Fraktion) zurück.