Freiburg – Der eigentliche Hammer steht, wie bei der gleichgeschalteten Regierungs- Presse nicht anders zu erwarten, im letzten Absatz: Weil ein angetrunkener abgelehnter Asylbewerber aus Somalia zwei Feuerwehrleute mit einem 26,5 Zentimeter langem Küchenmesser (Klingenlänge) fast ermordere, muss er sich vor dem Freiburger Gericht wegen „gefährlicher Körperverletzung“ verantworten. „Eine Tötungsabsicht habe er nicht gehabt, so die Anklageschrift.“

Schon im Vorfeld überbietet sich das Freiburger Gericht mit Pannen und Peinlichkeiten. Der Richter erscheint unpünktlich, vergisst fast einen Zeugen, „und er musste die Vernehmung der Ehefrau des Angeklagten abbrechen, da die 29-Jährige nicht gut genug Deutsch kann, um vernünftig auszusagen.“ Berichtet die Badische Zeitung. Die Kuscheljustiz hatte versäumt, einen Dolmetscher für die Frau aus Somalia zu bestellen.

Dies alles scheint die badische Kuscheljustiz, die ja schon im Falle des Offenburger Arztkillers, sowie im Falle des Offenburger Komatreters zu Gunsten der importierten Gewalttäter entschieden hat, nicht zu beeindrucken. Obwohl eine vorsätzliche Tat vorliegt und keine Spontanattacke – Rückkehr zum Festzelt mit Mordwaffe – erhebt die Staatsanwaltschaft keine Anklage wegen versuchter Tötung oder gar Mord. Fazit: Bestraft, verfolgt und verleumdet werden nur jene, die diese Zustände anprangern.

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