Die Fraktion will dabei vor allem drei Sachverhalte feststellen lassen:
1) „Artikel 84 Absatz 3 Satz 2 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg gewährt dem Landtag nur ein Katastrophenfeststellungsrecht und kein Katastrophenkreationsrecht“. Die Feststellung einer Naturkatastrophe war verfassungswidrig.
2) Die dazu eingebrachten Gesetzentwürfe der Landesregierung waren verfassungswidrig und sahen überdies eine Zweckentfremdung der bereitgestellten Mittel vor. Der Landesrechnungshof wird in seiner Stellungnahme gegenüber dem Finanzausschuss vom 1. Oktober 2020 vollauf bestätigt.
3) Die vom Landtag mehrheitlich beschlossenen Gesetzentwürfe gefährdeten sein Budgetrecht und damit ebenfalls die Verfassung.
Hinzu kommt die dringende Anregung, gemäß § 25 Verfassungsgerichtshofgesetz zur Abwehr schwerer Nachteile für das Land Baden-Württemberg den nunmehr entstandenen haushaltsrechtlichen Zustand durch eine einstweilige Anordnung vorläufig zu regeln.
Zum Organstreitverfahren wollen wir Sie auf einem virtuellen Pressegespräch informieren:
Am Mittwoch, 10. März, 10.00 Uhr
Über https://us02web.zoom.us/j/87047290633?pwd=N1JpMEx3ODNxRFlrSTh6UFJwMzRPdz09
Ihre Gesprächspartner sind:
Priv.-Doz. Dr. Ulrich Vosgerau
Bernd Gögel MdL, Fraktionschef und Spitzenkandidat
Dr. Rainer Podeswa MdL, Fraktionsvize und finanzpolitischer Sprecher
Emil Sänze MdL, Fraktionsvize, Moderator