Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute einen einzigartigen Eingriff in den Föderalismus geleistet, indem es am Land Sachsen-Anhalt vorbei eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags angeordnet hat. Auch Teile der Urteilsbegründung – in Zeiten eines „‚vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits‘ wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ – lesen sich mehr als fragwürdig und muten eher wie ein politisches Statement an.
Jedenfalls lassen wir als AfD uns dadurch nicht von unserer Bestrebung abbringen, Empfang und dementsprechend auch Gebühren des Rundfunks freiwillig zu gestalten. Wir sprechen uns ohnehin für eine grundsätzliche Reform und nicht nur für ein halbgares Nein zu Erhöhungen aus. Denn eines ist klar: Freier Journalismus ist nur ohne Zwangsabgaben möglich – und freie Bürger müssen selbst entscheiden dürfen, welche Sender sie empfangen und dementsprechend auch bezahlen wollen.