Der Abruf von Verbindungsdaten und Videoaufnahmen bei der Privatwirtschaft – auf den ersten Blick mutet es positiv an, wenn der baden-württembergische Innenminister mit solchen Mitteln bessere Ermittlungen im „islamistischen Spektrum“ ermöglichen möchte. Die Tatsache, dass dies ausgerechnet über das „Landesamt für Verfassungsschutz“ laufen soll, verleiht dem Bestreben Thomas Strobls (CDU) jedoch mindestens einen schalen Beigeschmack. Möglicherweise ist das Islamismus-Argument sogar vollständig vorgeschoben.
Diese politisch einseitige und der Landesregierung unterstehende Behörde geht schließlich vor allem gegen die demokratische Opposition vor. Die bürgerlich-konservative AfD wird dementsprechend auch in Baden-Württemberg als „Verdachtsfall“ beobachtet – ein zutiefst totalitärer Eingriff in demokratische Gepflogenheiten und die Chancengleichheit.
Die Bekämpfung von Terrorismus, Cyberkriminalität oder organisierter Kriminalität ist natürlich von oberster Relevanz. Entweder sollte dies jedoch (nach einer möglichen „VS“-Abschaffung) vollständig bei anderen Behörden wie Polizei und BND angesiedelt sein. Ein Fortbestehen tatsächlicher Verfassungsschutz-Behörden in Bund und Ländern ist hingegen nur bei grundlegenden Reformen vorstellbar, damit man diesem Namen wieder gerecht wird. Das Bespitzeln politisch andersdenkender Bürger darf dann definitiv nicht mehr zum Betätigungsfeld zählen.