Die Ampelparteien und die Union möchten ihre derzeitige Machtstellung undemokratisch einzementieren: Aus Angst vor einer absoluten Mehrheit der AfD sollen Änderungen des Gesetzes zum Bundesverfassungsgericht nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages möglich sein. Dies soll nun im Grundgesetz festgeschrieben werden.
Die Behauptungen, es ginge dabei um eine Bewahrung der Demokratie, sind natürlich völliger Unsinn. Änderungen bei der Richterberufung, beispielsweise die Hälfte per Volksabstimmung statt durch den undemokratischen Bundesrat (der ein institutionalisierter Verstoß gegen die Gewaltenteilung ist), sind keine Bedrohung des Grundgesetzes.
Stattdessen sollen mit diesem Vorgehen der anderen Parteien natürlich deren eigene Pfründe und Ideologien abgesichert werden. Die AfD glaubt jedoch an die Unabhängigkeit der Richter, die sich auch in Zukunft nicht zum Untertan der Altparteien machen dürfen (was letztere offenbar beabsichtigen).
https://www.n-tv.de/politik/Ampel-und-Union-wollen-Verfassungsgericht-vor-AfD-schuetzen-article24698294.html