Das Bundesverfassungsgericht hat mit diesem Urteil klargemacht, dass die Parteien den vom Steuerzahler finanzierten Staatshaushalt nicht als Selbstbedienungsladen betrachten dürfen: Eine 15-prozentige Erhöhung der Parteienfinanzierung haben die Karlsruher Richter gestern für nichtig erklärt. Die Art und Weise des Zustandekommens der von Union und SPD verabschiedeten Erhöhung wurde deutlich kritisiert.
Dieses Urteil ist ein Teilerfolg, aber sicherlich noch keine Einhegung des Parteienstaates auf ganzer Linie, die dringend nötig wäre. Und so machen sich Altparteien-„Granden“ wie Kevin Künhnert (SPD) bereits darüber Gedanken, „wie eine sachgerechte, verfassungsgemäße Begründung der Mehrbedarfe aussehen kann“. Erhöhungen will man also dennoch durchdrücken, nur eben mit leicht geänderter Begründung.
Die AfD verurteilt solche Bestrebungen hingegen eindeutig. Dazu gehört auch die (nochmals weit teurere) Aufblähung des Beamtenapparates, von der gerade in den höheren Positionen Inhaber des „richtigen“ Parteibuchs profitieren. Anstelle dieser unbezahlbaren Fehlentwicklungen haben sich Parteien und Regierungen wieder auf ihre Kernaufgaben zu besinnen.