Dieses Urteil dürfte den allzu oft linksgrünen Redakteuren von ARD und ZDF Kopfschmerzen bereiten: Das Bundesverwaltungsgericht hat festgelegt, dass der Rundfunk-Zwangsbeitrag mit bestimmten Argumenten sehr wohl angefochten werden kann.
In einer aktuellen Urteilsbegründung ist nämlich von einer Pflicht zur Ausgewogenheit und Qualität die Rede. Bei deutlichen Verstößen ist nun der Klageweg möglich, weil dann gegen den gesetzlichen Auftrag verstoßen wird. Wer die Statstiken zu Politiker-Einladungen mit AfD-Anteilen von 1-2 Prozent kennt, weiß, dass von dieser Ausgewogenheit nicht einmal ansatzweise die Rede sein kann.
Insofern ist das Urteil eine positive Nachricht für die Beitragszahler. Die
Öffentlich-Rechtlichen müssen nun zumindest ihre Programmpolitik demokratischer gestalten. Anderenfalls setzt man sich einem erheblichen Risiko einer gerichtlichen Aufhebung der Beitragspflicht aus.
An einer politischen Aufhebung des Zwangsbeitrags führt für die AfD (und nur für die AfD) dennoch weiterhin kein Weg vorbei. Auch bei größerer politischer Ausgewogenheit ist ein staatlicher Rundfunk mit Beitragspflicht nämlich schlichtweg aus der Zeit gefallen – die technischen Möglichkeiten und damit auch die Profitabilität privater Angebote sind heute ganz anders als vor über 70 Jahren.