Es geht nicht nur um einen Raum, sondern um Gleichberechtigung der Fraktionen des Deutschen Bundestages: Die Klage der dortigen AfD-Fraktion gegen die Vergabe der Fraktionssitzungssäle ist insofern mehr als angemessen.
Der 251 Quadratmeter große vormalige Saal der deutlich kleineren FDP-Fraktion soll nun für 151 AfD-Abgeordnete ausreichen, während den 120 SPD-Abgeordneten 462 Quadratmeter zustehen. Es geht dabei also nicht um Details, sondern um ein selbstherrliches Agieren der Kartellparteien, das seinesgleichen sucht. Die Zuteilung an die AfD kollidiert – neben dem Aspekt der parlamentarischen Ungleichbehandlung – sogar mit diversen Rechtsvorschriften, beispielsweise dem Brandschutz und Arbeitsschutz. Effektives Arbeiten ist dort ohnehin schwer möglich, weil es sogar an einer ausreichenden Stromversorgung mangelt.
Klar ist: Wenn die anderen Parteien einer Oppositionspartei solche Stricke in den Weg legen und dabei alle demokratischen Spielregeln vergessen, dürfen sie sich nicht darüber wundern, als Kartell bezeichnet zu werden. Die AfD wird dieses Vorgehen nicht schwächen – vielmehr wird dadurch immer mehr Bürgern klar, dass unserer Partei gegenüber mit undemokratischen Mitteln gearbeitet wird. Es ist zu hoffen, dass die Justiz diesem Vorgehen nun einen Riegel mit Signalwirkung vorschiebt.