In Baden-Württemberg kapituliert einmal mehr der Rechtsstaat. Diesmal liegt es einerseits an mangelnden Kapazitäten im Maßregelvollzug, in dem Straftäter mit diagnostizierten Drogenproblemen oder psychischen Erkrankungen untergebracht werden. Wenn eine dortige Unterbringung angezeigt ist, aber keine dafür ausreichenden Plätze zur Verfügung stehen, kann der betreffende Straftäter nach 3 Monaten auf freien Fuß gesetzt werden. Im Jahr 2022 betraf das bislang 20 Personen; bis zu 75 weitere kommen für einen solchen Vorgang offenbar infrage.
Neben dem Platzmangel ist für die angespannte Lage in den Einrichtungen offenbar auch eine wenig stringente Zuteilungspraxis verantwortlich: Aufgrund eines wachsweich formulierten Gesetzestextes ist es für Straftäter durchaus möglich, auch ohne echte Drogenabhängigkeit und bei voller psychischer Gesundheit eine Berechtigung für den oft als angenehmer empfundenen Maßregelvollzug zu erlangen.
Für die AfD-Fraktion hingegen ist klar: Der Schutz potentieller Opfer muss immer Vorrang haben. Kapazitätsengpässe dürfen daher niemals zu vorzeitigen Entlassungen führen. Ein Ausbau der Einrichtungen muss also Priorität habem. Das betrifft aber auch eine strengere Zuteilungspolitik: Dahingehende Gesetzesänderungen sind auf Bundesebene umgehend vorzunehmen.