Der Schwach- und Bürokratie-Irrsinn rund um Corona feiert – wie überall im Land – auch in Baden-Württemberg fröhliche Urständ und macht auch vor den Schulen nicht halt. Aus dem veröffentlichen Bussgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten, der die Corona-Auflagen beinhaltet, geht hervor, dass ab sofort auch „Maskenverweigerer“ auf Schulhöfen – sprich: Schüler, die in der Pause im Freien keine Maske tragen – bis zu 250 Euro Bußgeld blechen müssen. Der Mindestsatz beginnt bei 25 Euro.
Ein sogenannter „Regelsatz“ wird bei 35 Euro gemittelt festgelegt. Dabei handelt es sich um ein Novum der deutschen Schulgeschichte – denn noch nie kontrollierten die Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden die Einhaltung von dubiosen, wissenschaftlich kaum begründbaren Vorschriften unter den Schülern selbst. Weder bei verhaltensauffälligen Schülern, bei Schulschwänzern, bei Unterrichtsstörungen oder Gewaltdelikten wurde bislang je mit staatlichen Sanktionen wie Bußgeldern operiert. Die Ahndung von Verstößen war aus gutem Grund stets Sache der Schule und erfolgte pädagogisch abgestimmt durch disziplinarische Maßnahmen – von Strafarbeiten über Einträge im Klassenbuch über Tadel bis hin zum Schulverweis. Was ja auch Sinn macht.
Strobl hatte sich dem Söder-Lager angeschlossen und gewettert, dass das Bußgeld in manchen Ländern „lächerlich wenig“ sei. Wie er sich dies nun vorstellt, macht er jetzt bei jeder Gelegenheit vor – durch Umsetzung von Regeln, die kein Mensch mehr begreifen kann: Im Unterricht Maske ab, im Freien, auf dem Pausenhof oder in der Aula Maske auf – bei gepfefferten Strafandrohungen. Die Traumatisierung der Jüngsten geht weiter – sozial unerwünschtes Verhalten durch die neuen „Asozialen“, die Maskenverweigerer auf Schulhöfen, soll früh aberzogen werden. So wird Schule gleich nach den Sommerferien, vor allem bei den Neueingeschulten, vom ersten Tag an mit Stress, Furcht und Zwang assoziiert. Gut gemacht, kann man der Politik da nur zurufen!