Die Maskenpflicht wurde zwar völlig zurecht abgeschafft, allerdings geschah dies sehr verspätet. Ähnlich ärgerlich ist die Tatsache, dass einige Einrichtungen im medizinischen Bereich die Abschaffung ignorieren:
In zahlreichen Kliniken und Arztpraxen besteht diese Verpflichtung nämlich fort. Dies gilt keineswegs nur für Situationen, wo es bereits vor 2020 solche Regelungen gab, etwa für das Personal bei Operationen. Stattdessen ist dies oftmals auch in Sprechstunden oder bei Krankenhausbesuchen der Fall. Begründet wird diese Tatsache mit dem Hausrecht.
Diese Begründung ist jedoch nicht haltbar, vor allem wegen der prominenten Rolle des Staates im Gesundheitssystem. Hier sind etwa die verpflichtende Krankenversicherung und Fördergelder für Kliniken zu nennen. Auch besteht eine Behandlungspflicht, jedoch könnten die jetzigen Regelungen viele Patienten abschrecken. Daher sind hier klare Grenzen aufzuzeigen. Personal und andere Patienten, die sich ihrerseits vor Infektionen schützen möchten oder müssen, werden durch eine Abschaffung der Maskenpflicht außerdem nicht davon abgehalten, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen.