Für die AfD ist seit jeher klar: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss reformiert werden. Dazu gehört zunächst eine Abschaffung des derzeitigen Zwangsbeitrags. Interessierte könnten ARD, ZDF und Co. dann weiterhin als Pay-TV beziehen. Langfristig ist eine Privatisierung anzustreben.
Neben der Tatsache, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk bei den heutigen technischen Möglichkeiten ohnehin ein Anachronismus ist, spricht noch ein weiterer gewichtiger Grund dafür: Die für eine Rest-Legitimität erforderliche politische Neutralität ist beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon längst nicht mehr auszumachen. Der ARD-Vorsitzende Florian Hager redet sich nun damit heraus, dass der Begriff der Neutralität nicht im gesetzlichen Auftrag erwähnt werde. Sogar die CDU-Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte nämlich zuvor mehr Neutralität angemahnt.
Ausdrücklich werden im gesetzlichen Auftrag jedoch die Begriffe der Objektivität und der Überparteilichkeit erwähnt. Deren Bedeutung entspricht im vorliegenden Kontext natürlich weitgehend jener der Neutralität. Es ist nicht nur nicht neutral, sondern ebenfalls nicht objektiv und überparteilich, wenn fast nie Politiker einer 20-Prozent-Partei in politische Talkshows eingeladen werden.
Insofern fällt die Aussage des ARD-Chefs in die Kategorie „Hochmut kommt vor dem Fall“. Spätestens AfD-Mehrheiten in mitteldeutschen Bundesländern werden nämlich das Ende dieses ohnehin aus der Zeit gefallenen Rundfunksystems einläuten.