Der ehemalige CDU-Ministerpräsident und Verfassungsrichter Peter Müller überholt aktuell Olaf Scholz links: In einem Beitrag in der ökosozialistischen „Süddeutschen Zeitung“ stellt er nämlich die Behauptung auf, Abschiebungen nach Syrien oder Afghanistan widersprächen internationalen Konventionen.
In der Genfer Flüchtlingskonvention, die noch über der Europäischen Menschenrechtskonvention steht, ist allerdings in Artikel 33 (Absatz 2) Folgendes zu lesen: „Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift [Schutz von Leben und Freiheit politisch Verfolgter, Anm.] kann sich ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“
Dementsprechend können sämtliche Gewalttäter und Gefährder bereits jetzt von Abschiebeverboten ausgenommen werden, ohne internationale Vereinbarungen kündigen zu müssen. Die Europäische Menschenrechtskonvention ist gegebenenfalls noch entsprechend anzupassen. Es widerspricht ohnehin jeglichem gesunden Menschenverstand und Rechtsverständnis, dass sich Schwerkriminelle weiterhin auf einen Schutz vor Abschiebungen berufen können.
CDU-Jurist Müller ist indes ein prominentes Beispiel dafür, wie sehr diese Partei noch von Merkelscher Willkommensideologie durchsetzt ist. Für die SPD gilt das ohnehin, denn Scholz‘ Ankündigungen sind bislang nur Rhetorik. Einen echten Politikwechsel kann es deswegen nur mit der AfD geben.