„Durch den Verzicht auf Rechtsmittel durch Landtagspräsidentin Aras (Grüne) ist das Urteil rechtskräftig, wonach es ihr nicht zustand, die AfD-Landtagsfraktion wegen ihrer Öffentlichkeitsarbeit mit Rückforderungsbescheiden zu sanktionieren. Das ist ein Sieg für die Freiheitsrechte der Parlamentarier.“ Mit diesen Worten kommentierte Fraktionschef Bernd Gögel den Ablauf der Frist zur Einlegung der Berufung. „Beharrlichkeit setzt sich durch. Unsere Einschätzung war richtig und angemessen, wonach unsere Fraktion kein Steuergeld für Wahlwerbung eingesetzt hat und es daher dem Landtag auch nicht zurückzahlen muss. Damit kann die Opposition auch Bundesthemen in Wahlkampfzeiten aktiv kommentieren und die eigenen politischen Standpunkte vermitteln.“
Denn wer Fraktionen auf eine parlamentsgebundene Funktion der Öffentlichkeitsarbeit reduzieren wolle, befürworte eine Schwächung der Opposition gegenüber den Regierungsfraktionen, befindet Gögel. „Das führt zur Bevorzugung letzterer. Oppositionsfraktionen müssen aber in derselben Weise ihre Positionen vertreten können wie die Regierungsfraktionen. Dies betrifft auch bundespolitische Themen – zumal die Kompetenzen von Land und Bund über den Bundesrat verschränkt. Dieses Urteil stärkt nicht nur den Föderalismus, sondern ist auch ein Sieg für die Väter der Geschäftsordnung wie der Landesverfassung.“