Wir erinnern uns: Vor weniger als 5 Jahren ermordete ein somalischer Asylbewerber einen Offenburger Arzt vor den Augen von dessen Tochter, eine Mitarbeiterin überlebte nur knapp. Richtigerweise wurde der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt.
Wer nun jedoch der Auffassung ist, dass es eine Abschiebung gegeben haben dürfte oder aber der Täter zumindest immer noch permanent hinter Schloss und Riegel säße, sieht sich getäuscht: Damals wurde eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik statt einer Haftanstalt angeordnet, und nun wird bekannt, dass dem verurteilten Mörder mittlerweile 3 Stunden Freigang pro Tag im badischen Emmendingen gewährt werden.
Eine solche Sicherheitsgefährdung ist selbstverständlich nicht hinnehmbar. Einerseits müssen ausländische Gewalttäter selbstverständlich abgeschoben werden, auch in unsichere Länder. Außerdem darf es bei psychiatrischer Unterbringung nach schweren Straftaten aber generell keine derartigen Freigang-Möglichkeiten mehr geben. Die AfD-Fraktion steht in diesem Sinne unverrückbar für die Prämisse „Opferschutz statt Täterschutz“.