Die Nichtzulassung des AfD-Kandidaten Joachim Paul zur Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl hat hohe Wellen geschlagen. Paul wurde dabei mangelnde Verfassungstreue unterstellt; die Argumente waren jedoch völlig an den Haaren herbeigezogen. Aktuell befasst sich ein Gericht mit diesem politkriminellen Vorgang. Zunächst wurden von den konkurrierenden Parteien jedoch „Fakten geschaffen“.
In Niedersachsen soll dies angesichts der diesjährigen Kommunalwahl konzertierter geschehen. Die rot-grüne Landesregierung möchte zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf durchpeitschen, der dem ebenfalls von der Regierung kontrollierten „Verfassungsschutz“ umfassende Vollmachen zur Beurteilung von Bewerbern erteilen soll. Auf Basis dieser Beurteilung sollen dann die kommunalen Wahlausschüsse über die „Wählbarkeit“ entscheiden. Besonders geschmacklos ist die Tatsache, dass die SPD-Landtagsfraktion den Gesetzentwurf in einen Zusammenhang mit dem Shoah-Gedenken stellt – und damit nicht nur Letztere verharmlost, sondern konservative Kommunalwahl-Kandidaten über diesen Vergleich implizit als Wegbereiter eines weiteren millionenfachen Völkermordes darstellt. Es ist unfassbar, dass dies auch noch von einer Partei kommt, die für einen massenhaften Import von Antisemiten mitverantwortlich ist.
Natürlich ist der Gesetzentwurf gegen die AfD gerichtet, die ungleich demokratischer eingestellt ist. Dass Gerichte eine solche Gesetzesänderung oder aber einen letztlichen (beabsichtigten) Massenausschluss von Kandidaten durchgehen lassen, ist sehr unwahrscheinlich. Es geht jedoch auch um die Signal- und Abschreckungswirkung auf potentielle Kandidaten.
Für die AfD ist hingegen klar: Wir planen für unsere Regierungsverantwortung keinerlei derartige Gängelung bei der Wahlzulassung politischer Gegner – über die Eignung von Kandidaten für bestimmte Ämter haben einzig und allein die Wähler zu entscheiden.