Es gilt, nochmals Stellung zum gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zu beziehen. Wie der Rechtsanwalt und AfD-Prozessbevollmächtigte Dr. Christian Conrad in einem (in den Kommentarem verlinkten) Interview darlegt, ist es nämlich erfahrungsgemäß höchst unwahrscheinlich, dass das Urteil im Hauptsacheverfahren anders ausfällt. Schließlich wurde auch im Eilverfahren bereits eine vergleichsweise ausführliche Analyse vorgenommen.
Die Parteiverbots-Phantasien der dezidiert linken Parteien und auch einiger CDU-Politiker entpuppen sich damit für die Öffentlichkeit als das, was sie für aufmerksame Beobachter schon immer sind: als völlig substanzlos. Tatsächlich wurde die Anstrengung eines Verbotsverfahrens auch oft von einem Gerichtsurteil in dieser Angelegenheit abhängig gemacht, offenbar in der festen Überzeugung, dass der „Verfassungsschutz“ ohnehin Recht bekäme.
Letzteres ist nun aber nicht der Fall, und interessanterweise fordern ausgerechnet die härtesten Parteiverbots-Befürworter wie der thüringische SPD-Skandal-Innenminister Maier nun stattdessen lieber ein Verbot einzelner Landesverbände – vermutlich aus Verzweiflung, schließlich ist so etwas ja bereits rein praktisch gar nicht möglich.
Das Urteil zeigt vor allem aber auch angesichts der anstehenden Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz allen Bürgern: Die AfD mag eine zutiefst bürgerliche, konservative und auch – wie jede andere politische Kraft – kontroverse Partei sein. Rechtsextrem oder anderweitig verfassungsfeindlich sind wir hingegen mit Sicherheit nicht.
Rechtlich mehr als bedenklich war hier allerdings das Verhalten einer von den anderen Parteien kontrollierten Behörde. Diese muss daher reformiert werden – die Landesämter inbegriffen. Denn klar ist: Die Verfolgung andersdenkender Demokraten muss generell ein Ende haben. Die AfD setzt im Gegensatz zu Parteiverbots-Befürworter nämlich darauf, mit demokratischen Mitteln unser Land verändern.