Das Landgericht Potsdam hat einen bislang einmaligen Beschluss getroffen: Der Anfangsverdacht auf Bestehen einer kriminellen Vereinigung trifft auf die sogenannte „Letzte Generation“ offenbar zu.
Damit dürften sich ganz neue, dringend notwendige Möglichkeiten zur Strafverfolgung eröffnen: Nach dem Paragraphen 129 des Strafgesetzbuches drohen Mitgliedern und Unterstützern solcher Vereinigungen Haft- und Geldstrafen.
Es ist bedauerlich, dass diese Einstufung bislang nicht forciert wurde. Die AfD forderte stets derartige Schritte, um weitere Eskalationen begrenzen zu können. Umso wichtiger, dass die Rechtsprechung unserer Position zunehmend recht gibt!